Dein Fischereischein für Thüringen!

Der Fischereischein in Thüringen: Ihr Wegweiser durch die Prüfung

Bäche, Flüsse, Weiher, Seen: Thüringen bietet Anglerinnen und Anglern eine beeindruckende Gewässervielfalt! Wer im „grünen Herzen“ Deutschlands seiner Leidenschaft nachgehen möchte, kommt jedoch nicht um den Fischereischein herum - umgangssprachlich auch Angelschein genannt. Bevor man ihn in den Händen hält, muss zunächst die Fischereiprüfung bestanden werden. Da das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Vorgaben von Bundesland zu Bundesland teils erheblich.

Falls Sie in Thüringen wohnen und sich der mittlerweile rund 1,5 Millionen Mitglieder starken deutschen Angel-Community anschliessen möchten, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag Schritt für Schritt, wie Sie in Ihrem Bundesland an den Fischereischein kommen. Sie erhalten dabei sämtliche relevanten Informationen zur Fischereischeinprüfung - von den Voraussetzungen über den Prüfungsinhalt bis hin zum organisatorischen Ablauf.

Wer bereits jetzt weiss, dass eine schnelle, bequeme und ortsunabhängige Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung die beste Lösung ist, dem legen wir unsere Online-Angelschule ans Herz!

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Wer sich rasch einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Fischereischein in Thüringen verschaffen möchte, findet diesen in der nachfolgenden Tabelle. Im Anschluss gehen wir im Fliesstext detailliert auf alle Fragestellungen und die dazugehörigen Informationen ein.

Die wichtigsten Fakten zum Fischereischein in Thüringen auf einen Blick

Zuständiger Landesverband

Landesanglerverband Thüringen e. V. -> lavt.de

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein belegt die persönliche fachliche Eignung gemäss den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erlangt. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist eine rein private Genehmigung, die zum Angeln an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt berechtigt. Meist gilt der Fischereischein als Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Fischereierlaubnisschein zu bekommen. An fast allen deutschen Gewässern braucht man daher beide Dokumente gleichzeitig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung teilnehmen zu können?

  • Mindestalter von 10 Jahren
  • Erstwohnsitz muss in Thüringen liegen

  • Zu entrichtende Prüfungsgebühr
  • Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung, welchen die Ablegung der Prüfung nicht möglich ist, dürfen in Begleitung eines erwachsenen Inhabers eines Fischereischeins dennoch mitangeln. Konkret bedeutet dies, dass der begleitende Fischereischeininhaber eine seiner beiden Ruten während des Ansitzes zur Verfügung stellt und während der gesamten Angelzeit vor Ort bleibt, um die Aufsicht zu übernehmen.

Gibt es in Thüringen einen Jugendfischereischein?

Ja. Jugendliche zwischen dem vollendeten 8. und dem vollendeten 14. Lebensjahr erhalten den Jugendfischereischein ohne vorherige Prüfung. Geangelt werden darf dann jedoch ausschliesslich in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers.

Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an?

Die Anmeldung erfolgt bei der Unteren Fischereibehörde jener Stadt oder jenes Landkreises, in dem der eigene Wohnsitz gemeldet ist. Mittlerweile läuft dies meist bequem über ein Online-Formular.

Ist es möglich, sich für die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden?

Grundsätzlich ist die Fischereiprüfung an jenem Ort abzulegen, an dem sich der Hauptwohnsitz befindet. In begründeten Ausnahmefällen, die im Vorfeld mit der Unteren Fischereibehörde abgeklärt werden müssen, lässt sich die Prüfung jedoch auch an einem anderen Ort ablegen.

Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung?

Ort und Termin der Prüfung gibt die Untere Fischereibehörde jeweils mindestens drei Monate vorher bekannt.
Mitzubringen sind das Teilnahmezertifikat des (Online-)Vorbereitungskurses, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber.

Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt?

Üblicherweise wird die Prüfung pro Landkreis oder Stadt zweimal jährlich angeboten, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. In manchen Regionen stehen darüber hinaus zusätzliche Termine zur Verfügung.

Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Thüringen verpflichtend?

Ja, ohne den Besuch eines Vorbereitungskurses ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Dieser Kurs darf jedoch auch online absolviert werden - ein Präsenzbesuch ist keine Pflicht.

Wie lange ist der Fischereischein in Thüringen gültig? Gibt es in Thüringen einen Fischereischein auf Lebenszeit?

In Thüringen stehen mehrere Laufzeiten zur Auswahl: Sie können zwischen einer Gültigkeit von einem, fünf oder zehn Jahren wählen. Alternativ ist auch eine lebenslange Gültigkeit möglich - dann entfällt jeder weitere Behördengang zur Verlängerung.

Besteht in Thüringen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln?

Grundsätzlich nicht - in Thüringen gilt eine klare Fischereischeinpflicht. Eine Ausnahme bildet der Vierteljahresfischereischein: Mit diesem Dokument und in Begleitung eines Fischereischeininhabers lässt sich das Hobby zeitlich begrenzt ausprobieren. Ein zusätzlicher Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer ist dabei natürlich trotzdem erforderlich.

Wie ist die Fischereiprüfung in Thüringen aufgebaut? Welche Themengebiete werden abgefragt?

Die thüringische Fischereiprüfung setzt sich ausschliesslich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Format zusammen. Insgesamt werden 60 Fragen gestellt, für die 90 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. Diese verteilen sich zu je 10 Fragen auf 6 unterschiedliche Themengebiete. Bestanden hat, wer insgesamt mindestens 45 Fragen und in jedem einzelnen Themenblock mindestens 6 Fragen korrekt beantwortet.

Die 6 Themengebiete sind:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Natur- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde

Welche Kosten sind für den Fischereischein in Thüringen zu erwarten?

Die Preise der verschiedenen Vorbereitungskurse liegen insgesamt in einem ähnlichen Rahmen, unabhängig davon, ob es sich um Präsenz- oder Onlineangebote handelt. Vereinzelt gibt es jedoch attraktive Vergünstigungen: Bei der Anglerschmiede etwa werden regelmässig Gutscheine oder Köderpakete angeboten, mit denen sich ein Teil der Kursgebühr wieder ausgleichen lässt - insbesondere, da man das benötigte Angelzubehör ja ohnehin kaufen möchte.

Für die eigentliche Prüfung fällt zusätzlich eine Gebühr an, die an die Untere Fischereibehörde zu entrichten ist.

Nach bestandener Prüfung wird bei der Unteren Fischereibehörde eine der folgenden Fischereischein-Varianten beantragt, wobei je nach gewählter Laufzeit unterschiedliche Gebühren erhoben werden:

● Jahresfischereischein

● Fünfjahresfischereischein

● Zehnjahresfischereischein

● Fischereischein auf Lebenszeit

Inhaltsverzeichnis:

I.) Angeln im Freistaat Thüringen
a.) Im grünen Herzen Deutschlands angeln
b.) Fischereischein versus Fischereierlaubnisschein

II.) Der Weg zum Fischereischein in Thüringen
a.) Voraussetzungen für die Prüfung
b.) So melden Sie sich zur Prüfung an
c.) Ablauf und Inhalt der Prüfung
(1) So läuft die Prüfung ab
(2) Diese Themen werden theoretisch abgefragt
d.) Die richtige Prüfungsvorbereitung
(1) Die beste Vorbereitungsstrategie
(2) Online-Angelschule: der Fischereischein bequem von zuhause?
(3) Vorbereitungslehrgänge im Kostenvergleich
(4) Diese Inhalte erwarten Sie in (Online-)Angelschulen
e.) So erhalten Sie nach der Prüfung Ihren Fischereischein

III.) So kommen Sie an Ihren Fischereierlaubnisschein

IV.) Angeln ohne Fischereischein - das drohende Bussgeld

I.) Angeln im Freistaat Thüringen

Na, wer blitzt denn da hervor? Thüringen ist ein wahres Paradies für Forellenfans!

a.) Im grünen Herzen Deutschlands angeln

Unter Raubfischanglern hat sich Thüringen dank seiner zahlreichen grossen Stauseen mit reichlich Hechten, Zandern und Egli einen ausgezeichneten Namen gemacht. Fliegenfischer kommen an den vielen kleinen Bächen und Flüssen ebenfalls voll auf ihre Kosten, während Friedfischangler an der Werra, der Saale sowie diversen kleineren Seen fündig werden. Da Thüringen oft als das grüne Herz Deutschlands bezeichnet wird, lässt sich das Angeln hier besonders naturnah geniessen.

Bevor es losgehen kann, braucht es neben der geeigneten Ausrüstung in der Regel zwei zentrale Dokumente:

  • den Fischereischein, der eine bestandene staatliche Prüfung voraussetzt
  • einen Erlaubnisschein für das gewünschte Gewässer (in der Regel gegen Bezahlung erhältlich)
b.) Fischereischein versus Fischereierlaubnisschein

Um in Thüringen wie auch im übrigen Deutschland überhaupt einen Fischereierlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer erwerben zu können, braucht es zunächst den Fischereischein - vielfach auch als Angelschein bezeichnet. Er gilt quasi als der Führerschein für das Angeln. „Wieso eigentlich dieser ganze Aufwand, nur um angeln zu dürfen?“, fragen sich manche. Dass eine Prüfung Voraussetzung für den Erlaubnisschein ist, mag zunächst ungewohnt wirken, doch der strenge gesetzliche Rahmen des deutschen Angelwesens hat durchaus seine Berechtigung.

Gründe für den Sinn eines prüfungsgebundenen Fischereischeins:

  • Mindestmasse, Schonzeiten oder der ganzjährige Schutz seltener Fischarten ergeben nur dann Sinn, wenn Anglerinnen und Angler diese auch zuverlässig erkennen und unterscheiden können.
  • Fundiertes Gewässerwissen hilft dabei, ökologische Probleme wie drohendes Fischsterben, Krankheiten oder andere Gefährdungen der Natur frühzeitig zu erkennen und zu melden.
  • Ein solides Basiswissen erleichtert den Einstieg ins Anglerleben und sorgt für schnellere erste Fangerfolge.
  • Man lernt zudem den waidgerechten und respektvollen Umgang mit dem gefangenen Fisch.

Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein - wo liegt der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen ähnlich, meinen aber ganz unterschiedliche Dinge - eine klare Abgrenzung lohnt sich.

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich „Angelschein“) ist in den meisten Bundesländern die grundlegende Voraussetzung, um überhaupt angeln zu dürfen. Er bestätigt die persönliche fachliche Eignung und wird in der Regel durch das Bestehen einer Fischereiprüfung erworben. Einfacher ausgedrückt: Die meisten Bundesländer verlangen von Anglerinnen und Anglern den Nachweis, dass sie sowohl theoretisch als auch praktisch in der Lage sind, unter Einhaltung bestimmter Regeln zu angeln.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) ist eine private Genehmigung, die zum Angeln an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt berechtigt. Anders gesagt: Der Eigentümer oder Pächter eines Gewässers kann einer anderen Person erlauben (meist gegen Bezahlung), dort zu angeln. Diese Erlaubnis sagt jedoch nichts über die fachliche Eignung des Erlaubnisinhabers aus.

An fast allen deutschen Gewässern werden folglich beide Dokumente gleichzeitig benötigt. Der durch die bestandene Prüfung erworbene Fischereischein gilt dabei als Grundvoraussetzung für den Fischereierlaubnisschein. Gewässereigentümer, Pächter, Angelgeschäfte sowie Online-Plattformen wie Hejfish verlangen von Interessenten in der Regel den Nachweis des Fischereischeins, bevor ein Erlaubnisschein ausgestellt wird.

Wichtig zu wissen! Rechtlich besteht ein deutlicher Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Ersteres gilt als Ordnungswidrigkeit und kann in einigen Bundesländern, darunter Thüringen, mit einem empfindlichen Bussgeld geahndet werden. Wer hingegen an einem Gewässer ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters angelt, also ohne Fischereierlaubnisschein, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§293 StGB) - hier drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

II.) Der Weg zum Fischereischein in Thüringen

Eine wirklich beeindruckende Artenvielfalt!

In beinahe allen Bundesländern* schreibt das Landesrecht den Fischereischein (den „Angelschein“) als Grundvoraussetzung zum Angeln vor. Wo in Deutschland man also auch angeln möchte - ohne diesen Nachweis kommt man kaum weiter!

*In Niedersachsen ist dies zwar formal nicht vorgeschrieben, in der Praxis vergeben Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Erlaubnisscheine aber ebenfalls fast ausschliesslich an Personen mit einem Fischereischein.

In Thüringen weisen Sie in einer Prüfung nach, dass Sie sich mit Fischarten, Gewässern und den geltenden Fischereigesetzen auskennen. Für die Zulassung zu dieser Prüfung müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein.

a.) Voraussetzungen für die Prüfung
  • Mindestalter
    Für die Fischereiprüfung gilt ein Mindestalter von 10 Jahren.
  • Wohnsitz
    Ihr Erstwohnsitz muss in Thüringen angemeldet sein.
  • Lehrgangsteilnahme
    Zur Anmeldung benötigen Sie ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch eines Vorbereitungslehrgangs.
b.) So melden Sie sich zur Prüfung an

Wo?

Die Anmeldung zur Fischereiprüfung erfolgt grundsätzlich in jener Stadt oder jenem Landkreis Thüringens, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortbindung). Sind alle Voraussetzungen erfüllt, melden Sie sich direkt bei der Unteren Fischereibehörde an.

Vor dem Prüfungstermin ist die Prüfungsgebühr zu überweisen. Sie deckt die anfallenden Ausgaben wie Raummiete, das Prüfungspersonal und die benötigten Prüfungsunterlagen ab.

Bei triftigem Grund lässt sich unter bestimmten Umständen auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken, um die Prüfung in einer anderen thüringischen Stadt abzulegen.

Wann?

Die konkreten Prüfungstermine legt die Untere Fischereibehörde fest. Meist finden pro Landkreis oder Stadt zwei Termine jährlich statt - einer im Frühjahr, einer im Herbst. Je nach Nachfrage bieten manche Regionen aber auch zusätzliche Termine an.

Am schnellsten finden Sie die genauen Termine, indem Sie „Fischereiprüfung“ oder „Fischereischein“ zusammen mit Ihrem Wohnort in eine Suchmaschine eingeben. Alternativ hilft ein Anruf bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise direkt bei der Unteren Fischereibehörde weiter.

Hinweis! Holen Sie sich frühzeitig Informationen zu den verfügbaren Prüfungsterminen ein, damit Sie Ihre Vorbereitung gut planen können. Da die Teilnehmerzahl je nach verfügbaren Räumlichkeiten begrenzt sein kann, sollten Sie zudem die Anmeldefrist von vier Wochen im Blick behalten.

c.) Ablauf und Inhalt der Prüfung
(1) So läuft die Prüfung ab

Die genauen Angaben zu Ort und Zeitpunkt erhalten Sie bereits bei der Anmeldung zur Prüfung. Bei offenen Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Untere Fischereibehörde Ihrer Heimatstadt oder Ihres Landkreises - dort erhalten Sie alle benötigten Auskünfte.

Wichtig! Am Prüfungstag gilt eine Ausweispflicht. Bringen Sie also unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, ebenso einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

Die Fischereiprüfung in Thüringen umfasst ausschliesslich einen schriftlichen Teil:

  • Die theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 6 unterschiedlichen Themengebieten

Diese wird im Multiple-Choice-Format abgefragt, wofür maximal 90 Minuten zur Verfügung stehen - in der Praxis meist mehr als ausreichend.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, mit dem Sie anschliessend bei der „Unteren Fischereibehörde“ den eigentlichen Fischereischein beantragen können.

(2) Diese Themen werden theoretisch abgefragt

Theoretische Prüfung: Ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung existiert ein fester Fragenkatalog mit insgesamt 600 Fragen, verteilt auf 6 verschiedene Themenkomplexe:

- Allgemeine Fischkunde: Fragen rund um Körperbau, Organfunktionen und Krankheiten von Fischen, Krebstieren und Neunaugen

- Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten, etwa zu Fortpflanzung, Lebensraum oder Körperbau

- Gewässerkunde: Verschiedene Gewässertypen und ihre jeweiligen Eigenschaften

- Tier-, Natur- und Umweltschutz: bedrohte Arten, Vegetation am und im Wasser sowie die Rolle und Pflichten von Anglerinnen und Anglern als Naturschützer

- Gerätekunde: Ausrüstung und Zubehör, die beim Angeln zum Einsatz kommen

- Gesetzeskunde: das thüringische Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten an Gewässern sowie Rechte und Pflichten von Anglerinnen und Anglern

Aus dem Gesamtkatalog von 600 Fragen werden für die eigentliche Prüfung jeweils 10 Fragen pro Themenbereich ausgewählt, für deren Beantwortung 90 Minuten Zeit bleiben. Bestanden ist die Prüfung, wenn in jedem Themengebiet mindestens 6 und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet wurden. Zu jeder Frage stehen mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl, von denen jeweils die korrekte anzukreuzen ist.

Wie viel Lernzeit sollten Sie einplanen?

Angesichts der verschiedenen Themengebiete wird schnell klar, dass etwas Vorbereitungszeit eingeplant werden sollte. Grund zur Sorge besteht aber nicht, denn der Prüfungsstoff ist klar umrissen. Eine pauschale Zeitangabe fällt naturgemäss schwer, doch neben Alltag, Beruf und Familie sind 4 bis 6 Wochen ein realistischer Richtwert.

Also keine Sorge! Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie die Vorbereitung am besten gelingt.
d.) Die richtige Prüfungsvorbereitung
(1) Die beste Vorbereitungsstrategie

In Thüringen ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für die Fischereiprüfung verpflichtend. Dieser muss mindestens 30 Stunden umfassen und von der Unteren Fischereibehörde anerkannt sein. Zur Wahl stehen Präsenzkurse, bei denen Sie zu festgelegten Terminen vor Ort gemeinsam mit einer Gruppe lernen, sowie Onlinekurse. Bei Onlinekursen sind Sie zeitlich deutlich flexibler und können sich gezielter auf jene Themengebiete konzentrieren, die Ihnen schwerer fallen.

(2) Online-Angelschule: der Fischereischein bequem von zuhause?

Angesichts von Beruf und Familie wirkt es für viele kaum praktikabel, sich über 6 bis 8 volle Wochenenden hinweg intensiv auf die Fischereiprüfung vorzubereiten. Aus diesem Grund haben sich in den letzten Jahren zunehmend Angelschulen etabliert, die digitale Kurse anbieten. Diese stellen eine bequeme, familienfreundliche und effiziente Alternative zur klassischen Vorbereitung dar.

(3) Vorbereitungslehrgänge im Kostenvergleich

Bevor wir uns die konkreten Lerninhalte im Detail ansehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Kostenfrage: Vergleicht man die Angebote, zeigt sich schnell, dass Online- und Präsenzkurse preislich in einem ähnlichen Rahmen liegen.

(4) Diese Inhalte erwarten Sie in (Online-)Angelschulen

Bei der Investition in einen Vorbereitungskurs lohnt sich naturgemäss ein genauer Blick auf den Gegenwert. Was also dürfen Sie von den jeweiligen Kursvarianten erwarten?

Sämtliche Vorbereitungskurse decken alle prüfungsrelevanten Themen ab. In Präsenzkursen kommen häufig Lehrbücher zum Einsatz, die von der Kursleitung inhaltlich vermittelt werden - ergänzt durch Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Hilfsmittel. Üblicherweise absolvieren die Teilnehmenden vor der eigentlichen Prüfung eine oder mehrere Probeprüfungen, um bestens vorbereitet zu sein.

Präsenzkurse

pro

contra

- Gemeinsames Lernen in der Gruppe

- Direkte Rückfragen an die Kursleitung möglich

- Starrer, linearer Kursablauf

- Feste Unterrichtszeiten ohne viel Flexibilität

Die meisten Onlinekurse zur Prüfungsvorbereitung folgen einer vergleichbaren Struktur. Da die einzelnen Lerneinheiten in sich abgeschlossen sind, lässt sich die Reihenfolge der Bearbeitung im Grunde frei bestimmen. Digitale Inhalte werden zudem deutlich schneller aktualisiert als gedruckte Materialien - das gilt auch für die enthaltenen Lernvideos. Bei vielen Online-Angelschulen wird ausserdem der individuelle Lernfortschritt statistisch erfasst, wodurch sich genau nachvollziehen lässt, in welchen Bereichen bereits gute Kenntnisse vorhanden sind und wo noch Nachholbedarf besteht. Auch Probeprüfungen lassen sich flexibler absolvieren, und häufig ist eine direkte Anmeldung zur Fischereiprüfung über das Portal des jeweiligen Anbieters möglich.

Online-Kurse

pro

contra

- Die persönliche Vorbereitung lässt sich sehr flexibel gestalten

- Lerninhalte lassen sich jederzeit aktualisieren und an regionale Besonderheiten anpassen

- Pausen und Wiederholungen sind jederzeit möglich

- Meist sehr hochwertige Lernvideos

- Automatisch erstellte Statistiken zum eigenen Lernfortschritt

- Keine direkten Rückfragen an eine Kursleitung

- Kein gemeinsames Lernen in der Gruppe

Ein häufig genannter Einwand lautet, die praktische Vorbereitung falle in Präsenzkursen leichter. Allerdings bieten die meisten Online-Angelschulen digitale Gerätekunde-Tests und äusserst detaillierte Lernvideos, die kaum Fragen offenlassen. Etwas Eigendisziplin ist dennoch gefragt, wenn zum Beispiel das Knotenbinden im heimischen Wohnzimmer geübt werden will. Mit der richtigen Motivation gelingt das jedoch sogar besser als im Präsenzunterricht - schliesslich steht der „Lehrmeister“ in Form der Lernvideos jederzeit zur Verfügung.

e.) So erhalten Sie nach der Prüfung Ihren Fischereischein

Mit einer gewissenhaften Vorbereitung sollte die Prüfung kein grosses Hindernis darstellen. Nach dem Bestehen erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, mit dem Sie bei der zuständigen Gemeinde in Thüringen Ihren Fischereischein ausstellen lassen können. Dafür benötigen Sie neben dem Zeugnis ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Passfoto. Je nach gewählter Gültigkeitsdauer des Fischereischeins wird zusätzlich eine entsprechende Gebühr fällig.

Die Gebühren inklusive Fischereiabgabe für den Fischereischein richten sich in Thüringen nach der gewählten Laufzeit:

  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein
  • Zehnjahresfischereischein
  • Fischereischein auf Lebenszeit

Der jeweilige Betrag setzt sich aus den Verwaltungskosten der Gemeinde und der Fischereiabgabe zusammen. Letztere fliesst direkt in Projekte, die dem Fischereiwesen sowie dem Gewässer- und Artenschutz zugutekommen.

III.) So kommen Sie an Ihren Fischereierlaubnisschein

Run & Gun(nar): Döbelangeln in Thüringen!

Bevor der erste Wurf ins Wasser fallen darf, braucht es noch den Fischereierlaubnisschein für das gewünschte Gewässer. In Thüringen ist dies grösstenteils unkompliziert geregelt: Es gibt Karten für die Gewässer des Gewässerverbunds LAVT sowie separate Karten für die Saalekaskade. Beide lassen sich bequem über die Website des LAVT beziehen.
Eine Ausnahme bilden Privatgewässer, die nicht zum Gewässerverbund gehören - hierfür muss ein separater Erlaubnisschein direkt beim Pächter oder Eigentümer erworben werden, sofern überhaupt welche ausgegeben werden. Prüfen Sie deshalb stets vorab, ob das gewünschte Gewässer zu den befischbaren Gewässern zählt oder ob ein zusätzlicher Erlaubnisschein nötig ist - Angeln ohne gültige Erlaubnis kann teuer werden und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Folgen haben.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - das drohende Bussgeld

Wie bereits erwähnt, gilt das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat (§ 293 StGB, Fischwilderei) und kann neben einer Geldstrafe sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.

Daneben existieren weitere Verstösse, die zwar nicht strafrechtlich, aber als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und mit einem empfindlichen Bussgeld belegt werden können. Zusätzlich kann mitgeführtes Angelgerät aufgrund des Fehlverhaltens eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/thueringen/)

Nachfolgend einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten, die allesamt mit einem empfindlichen Bussgeld geahndet werden können:

  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Fischen ohne mitgeführten Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein beziehungsweise die Verweigerung, diese auf Verlangen vorzuzeigen
  • Vorsätzlicher oder fahrlässiger Fischfang unter Einsatz von künstlichem Licht, explosiven, betäubenden oder giftigen Mitteln sowie verletzenden Fanggeräten
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Fischen in Fischwegen oder unmittelbar ober- beziehungsweise unterhalb davon
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Mitführen fangfertiger Angelgeräte an Gewässern ohne gültige Erlaubnis
  • Verweigerung der Kontrolle von Personalien, Fischereischein, Erlaubnisschein, Fanggeräten und gefangenen Fischen
  • Widersetzen gegen die Beschlagnahme von Fanggeräten oder gefangenen Fischen
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Entnahme von Fischlaich und Fischnährtieren
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung nicht zugelassener Fanggeräte
  • Unbeaufsichtigtes Auslegen von Angelruten
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Elektrofischen ohne behördliche Genehmigung

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