Dein Fischereischein für Thüringen!

Der Fischereischein in Thüringen: Alles, was Sie wissen müssen

Bäche, Flüsse, Teiche, Seen... Thüringen hält für Anglerinnen und Angler ein beeindruckendes Angebot bereit. Wer jedoch im sogenannten "grünen Herzen" Deutschlands die Rute auswerfen möchte, braucht zunächst einen gültigen Fischereischein. Dieser setzt das Bestehen der Fischereiprüfung voraus. Da das Fischereirecht in Deutschland auf Länderebene geregelt ist, unterscheiden sich die jeweiligen Vorschriften von Bundesland zu Bundesland teils erheblich.

Wer seinen Hauptwohnsitz in Thüringen hat und der rund 1,5 Millionen Menschen starken deutschen Angelgemeinschaft beitreten möchte, findet in diesem Beitrag alle relevanten Informationen: von den Zulassungsvoraussetzungen über den Prüfungsaufbau bis hin zum Ablauf der Anmeldung.

Für alle, die sich möglichst flexibel und ortsunabhängig auf die Fischereiprüfung vorbereiten möchten, lohnt sich ein Blick auf spezialisierte Online-Angelschulen.

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Wer sich rasch einen Überblick verschaffen möchte, findet die wichtigsten Infos zum Fischereischein in Thüringen in der nachfolgenden Tabelle kompakt zusammengefasst. Im Anschluss folgt ein ausführlicher Fliesstext mit allen Details.

Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Thüringen

Zuständiger Landesverband

Landesanglerverband Thüringen e. V. - lavt.de

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein dokumentiert die persönliche Sachkunde gemäss den landesrechtlichen Vorgaben und wird in der Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist eine privatrechtliche Genehmigung, die das Angeln an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt erlaubt. In den meisten Fällen ist der Fischereischein Voraussetzung für den Erhalt eines Fischereierlaubnisscheins. An nahezu allen Gewässern in Deutschland werden beide Dokumente benötigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung teilnehmen zu können?

  • Mindestalter: 10 Jahre
  • Wohnsitz: Erstwohnsitz muss in Thüringen angemeldet sein
  • Prüfungsgebühr (an die Untere Fischereibehörde zu entrichten)
  • Zertifikat über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Personen mit Behinderung, die die Prüfung nicht ablegen können, dürfen in Begleitung eines erwachsenen Fischereischein-Inhabers mitangeln. In der Praxis bedeutet dies, dass der Scheininhaber eine seiner beiden Ruten beim Ansitz der begleiteten Person überlässt und während der gesamten Angelzeit anwesend und aufsichtsführend tätig ist.

Gibt es in Thüringen einen Jugendfischereischein?

Ja. Jugendliche ab dem vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Das Angeln ist dabei ausschliesslich in Begleitung eines Inhabers eines Erwachsenen-Fischereischeins gestattet.

Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an?

Die Anmeldung erfolgt bei der Verwaltungsstelle (Untere Fischereibehörde) der Stadt oder des Landkreises, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist. In den meisten Fällen ist dies heute bequem über ein Online-Formular möglich.

Ist es möglich, die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als dem Wohnort abzulegen?

Grundsätzlich gilt die Wohnortbindung. In begründeten Ausnahmefällen, die vorab mit der zuständigen Unteren Fischereibehörde abzuklären sind, kann eine Prüfungsablegung an einem anderen Ort genehmigt werden.

Wo und wann findet die Prüfung statt? Was ist am Prüfungstag mitzubringen?

Prüfungstermine und -orte werden von der Unteren Fischereibehörde mindestens 3 Monate im Voraus bekanntgegeben. Am Prüfungstag sind das Lehrgangszertifikat, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber mitzubringen.

Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt?

Je Landkreis bzw. Stadt finden in der Regel zwei Prüfungstermine pro Jahr statt, üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. In einigen Regionen werden bei entsprechender Nachfrage zusätzliche Termine angeboten.

Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Thüringen verpflichtend?

Ja, die Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs ist Pflicht. Dieser kann auch in Form eines Online-Kurses absolviert werden; ein Präsenzkurs vor Ort ist nicht zwingend erforderlich.

Wie lange ist der Fischereischein in Thüringen gültig? Gibt es einen Fischereischein auf Lebenszeit?

In Thüringen stehen verschiedene Laufzeiten zur Wahl: 1, 5 oder 10 Jahre. Alternativ kann auch ein Fischereischein auf Lebenszeit beantragt werden, womit spätere Behördengänge zur Verlängerung entfallen.

Besteht in Thüringen die Möglichkeit, ohne Fischereischein zu angeln?

Grundsätzlich nein - in Thüringen gilt Fischereischeinpflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Vierteljahresfischereischein zu beantragen. Mit diesem Dokument und einem Fischereischein-Inhaber als Begleitperson kann man das Hobby zunächst zeitlich begrenzt ausprobieren. Ein gültiger Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer ist dabei selbstverständlich trotzdem erforderlich.

Wie ist die Fischereiprüfung in Thüringen aufgebaut? Was sind die Prüfungsinhalte?

Die Fischereiprüfung in Thüringen besteht ausschliesslich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Es werden insgesamt 60 Fragen gestellt, für deren Beantwortung 90 Minuten zur Verfügung stehen. Die Fragen verteilen sich gleichmässig auf 6 Themengebiete zu je 10 Fragen. Zum Bestehen müssen mindestens 45 Fragen korrekt beantwortet werden, wobei aus jedem Themengebiet mindestens 6 richtige Antworten erforderlich sind.

Die 6 Themengebiete sind:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Natur- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde

Welche Kosten sind für den Angelschein in Thüringen zu erwarten?

Für den Vorbereitungskurs fallen Kursgebühren an, die sich je nach Anbieter kaum unterscheiden - ob Präsenz- oder Online-Format. Regelmässige Aktionen mit Gutscheinen oder Köderpaketen können die Gesamtkosten spürbar reduzieren.

Für die eigentliche Prüfung wird eine Gebühr an die Untere Fischereibehörde fällig.

Nach bestandener Prüfung kann bei der zuständigen Gemeinde gegen eine Verwaltungsgebühr (inkl. Fischereiabgabe) eine der folgenden Fischereischein-Optionen beantragt werden:

- Jahresfischereischein

- Fünfjahresfischereischein

- Zehnjahresfischereischein

- Fischereischein auf Lebenszeit

Inhaltsverzeichnis:

I.) Angeln in Thüringen
a.) Angeln im grünen Herz von Deutschland
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Thüringen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
(2) Was genau wird in der theoretischen Prüfung verlangt?
d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld

I.) Angeln in Thüringen

Guck-Guck: Thüringen ist ein Traum für Forellenangler!

a.) Angeln im grünen Herz von Deutschland

Thüringen geniesst vor allem unter Raubfischanglern einen ausgezeichneten Ruf. Die zahlreichen grossen Stauseen beheimaten starke Bestände an Hechten, Zandern und Eglis. Fliegenfischer finden an den vielen Bächen und kleinen Flüssen hervorragende Bedingungen, und Friedfischangler schätzen die Flüsse Werra und Saale sowie diverse kleinere Seen. Das sogenannte "grüne Herz" Deutschlands bietet dabei eine Naturkulisse, die das Angeln zu einem echten Erlebnis macht.

Bevor es jedoch losgeht, sind neben der passenden Angelausrüstung in der Regel zwei Dokumente erforderlich:

  • der Fischereischein, für dessen Erhalt eine staatliche Prüfung abgelegt werden muss
  • ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, an dem geangelt werden soll (in der Regel käuflich erhältlich)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Wer in Thüringen - und generell in Deutschland - einen Fischereierlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer erwerben möchte, benötigt dafür zunächst den Fischereischein, der vielerorts auch als Angelschein bezeichnet wird. Er ist gewissermassen der Führerschein des Angelns. Manche mögen sich fragen, warum der Gesetzgeber hier einen so strukturierten Rahmen vorschreibt. Es gibt jedoch handfeste Gründe, die für ein prüfungsgebundenes System sprechen.

Gründe für den Sinn eines prüfungsgebundenen Fischereischeins:

  • Schonzeiten, Mindestmasse und der Schutz seltener Fischarten greifen nur dann wirksam, wenn Angler die betreffenden Arten sicher erkennen und unterscheiden können.
  • Fundiertes Gewässerwissen hilft, ökologische Probleme wie drohende Fischsterben oder Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen und zu melden.
  • Ein solides Basiswissen erleichtert den Einstieg ins Angeln und fördert erste Fangerfolge.
  • Man lernt den waidgerechten, tierschutzkonformen Umgang mit gefangenen Fischen.

Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein

So ähnlich die Begriffe klingen - die Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam:

  • Der Fischereischein (auch "Angelschein") ist in den meisten Bundesländern die grundlegende Voraussetzung zum Angeln. Er belegt die persönliche Sachkunde und wird durch das Bestehen einer Fischereiprüfung erlangt. Konkret bedeutet das: Der Gesetzgeber verlangt von Anglerinnen und Anglern den Nachweis, dass sie das Angeln unter Einhaltung bestimmter Regeln korrekt ausüben können.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein) ist eine privatrechtliche Genehmigung, die den Inhabenden berechtigt, an einem spezifischen Gewässer oder Abschnitt zu angeln. Der Eigentümer oder Pächter des Gewässers erteilt diese Erlaubnis - in der Regel gegen Entgelt. Der Erlaubnisschein bescheinigt dabei keinerlei Sachkunde oder Fischereibefähigung.

An nahezu allen Gewässern in Deutschland sind beide Dokumente gleichzeitig erforderlich. Der Fischereischein bildet dabei die Grundvoraussetzung: Gewässereigentümer, Pächter und Online-Plattformen verlangen bei der Ausgabe von Erlaubnisscheinen in der Regel dessen Vorlage.

Wichtig! Zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied. Das Angeln ohne Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit und kann in Thüringen mit Bussgeld bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. Wer ohne privatrechtliche Genehmigung des Gewässers - also ohne Erlaubnisschein - angelt, begeht hingegen eine Straftat im Sinne der Fischwilderei (§ 293 StGB), die mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden kann.

II.) Der Fischereischein in Thüringen

Bemerkenswerte Artenvielfalt!

In nahezu allen deutschen Bundesländern ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Wer in Deutschland angeln möchte, kommt ohne ihn kaum aus.*

*In Niedersachsen ist dies zwar formell anders geregelt, in der Praxis vergeben Fischereirechtsinhaber (Eigentümer und Pächter) Erlaubnisscheine jedoch ausschliesslich an Personen, die einen gültigen Fischereischein vorweisen können.

Auch in Thüringen muss in einer Prüfung nachgewiesen werden, dass man sich mit Fischen, Gewässern und den einschlägigen Fischereigesetzen ausreichend vertraut gemacht hat. Die Zulassung zur Prüfung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
  • Mindestalter
    Das Mindestalter für die Teilnahme an der Fischereiprüfung beträgt 10 Jahre.
  • Wohnsitz
    Der Erstwohnsitz muss in Thüringen angemeldet sein.
  • Teilnahme an einem Lehrgang
    Für die Prüfungsanmeldung ist ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Vorbereitungslehrgangs vorzulegen.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Wo?

Die Anmeldung zur Fischereiprüfung erfolgt bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt oder des Landkreises, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist (Wohnortbindung). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anmeldung - in der Regel per Online-Formular - vorgenommen werden.

Vor dem Prüfungstermin ist die Prüfungsgebühr an die Untere Fischereibehörde zu überweisen. Diese deckt anfallende Kosten wie Raummiete, Prüfungspersonal und Prüfungsmaterialien.

In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Genehmigung erteilt werden, die Prüfung in einem anderen Ort innerhalb Thüringens abzulegen.

Wann?

Die Prüfungstermine legt die Untere Fischereibehörde fest. Je Landkreis bzw. Stadt sind in der Regel zwei Termine pro Jahr vorgesehen - üblicherweise im Frühjahr und im Herbst. Bei hoher Nachfrage werden teils zusätzliche Termine bereitgestellt.

Die aktuellen Termine lassen sich am schnellsten über eine gezielte Internetsuche mit dem Stichwort "Fischereiprüfung" oder "Fischereischein" in Verbindung mit dem eigenen Wohnort finden. Alternativ steht natürlich die telefonische Auskunft bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung zur Verfügung.

Hinweis: Es empfiehlt sich, frühzeitig nach verfügbaren Prüfungsterminen zu suchen, um die eigene Vorbereitung entsprechend einplanen zu können. Die Anzahl der Prüfungsplätze kann je nach verfügbaren Räumlichkeiten begrenzt sein. Beachten Sie ausserdem, dass für die Anmeldung zur Prüfung eine Frist von 4 Wochen gilt.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Genaue Angaben zu Prüfungsort und -zeitpunkt werden bei der Anmeldung mitgeteilt. Bei offenen Fragen steht die Untere Fischereibehörde des jeweiligen Wohnortkreises als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wichtig! Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht - bringen Sie also Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ebenfalls erforderlich ist ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber.

Die Fischereiprüfung in Thüringen besteht aus einem schriftlichen Teil:

  • Die Theoretische Prüfung mit 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten

Sie wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt; die Bearbeitungszeit beträgt maximal 90 Minuten, was für gut vorbereitete Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel mehr als ausreichend ist.

Nach bestandener Prüfung wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Mit diesem Dokument kann anschliessend bei der Unteren Fischereibehörde der Fischereischein beantragt werden.

(2) Was genau wird in der theoretischen Prüfung verlangt?

Ähnlich wie beim Führerschein liegt der Prüfung ein fester Fragenkatalog zugrunde, der insgesamt 600 Fragen aus 6 Themenbereichen umfasst:

- Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen

- Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, Lebensraum, äussere Merkmale

- Gewässerkunde: Gewässerarten und ihre charakteristischen Eigenschaften

- Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Bedrohte Arten, Vegetation an und in Gewässern, Pflichten und Rolle des Anglers als Naturschützer

- Gerätekunde: Angelgerät und Zubehör, Knotentechniken und deren Anwendung

- Gesetzeskunde: Thüringisches Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Verhaltenspflichten von Anglerinnen und Anglern

Für die Prüfung werden aus dem Gesamtkatalog je 10 Fragen pro Themenbereich ausgewählt. Bestanden hat, wer in der Summe mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet und dabei aus keinem Themengebiet weniger als 6 korrekte Antworten erzielt. Bei jeder Frage sind mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen die richtige angekreuzt werden muss.

Prüfungsvorbereitung: Wie lange sollte man lernen?

Der klar definierte Fragenkatalog erleichtert die Planung erheblich - der Prüfungsstoff ist gut eingrenzbar. Je nach persönlicher Ausgangslage und Alltagsbelastung durch Beruf und Familie sind 4 bis 6 Wochen eine realistische Vorbereitungszeit. Keine Scheu also vor der Prüfung: Mit strukturierter Vorbereitung ist sie gut machbar.

d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?

In Thüringen ist die Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungskurs verpflichtend. Der Kurs muss eine Mindest-Gesamtlaufzeit von 30 Stunden aufweisen und von der Unteren Fischereibehörde anerkannt sein. Zur Auswahl stehen Präsenzkurse mit festen Terminen und Gruppensettings sowie Onlinekurse, die ein erheblich grösseres Mass an zeitlicher Flexibilität bieten. Wer Schwierigkeiten mit bestimmten Themengebieten hat, kann sich beim Online-Format gezielt auf diese fokussieren.

(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Gerade für Berufstätige und Familien ist es zunehmend unpraktisch, mehrere komplette Wochenenden für Präsenzunterricht zu blockieren. Online-Angelschulen haben sich deshalb in den vergangenen Jahren als bequeme und prüfungstaugliche Alternative etabliert. Sie bieten eine strukturierte, familienfreundliche Vorbereitung, die sich nahtlos in den Alltag integrieren lässt.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?

Ein direkter Preisvergleich zwischen Präsenz- und Onlinekursen zeigt: Die Kursgebühren liegen in der Regel auf ähnlichem Niveau, unabhängig vom Format. Manche Anbieter bieten jedoch regelmässig attraktive Aktionen mit Gutscheinen oder Köderpaketen an, die den Einstieg zusätzlich attraktiv machen.

(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?

Alle prüfungsrelevanten Themengebiete werden in den Vorbereitungskursen vollständig abgedeckt. Präsenzkurse arbeiten häufig mit Lehrbüchern, ergänzt durch Schaubilder, kurze Videosequenzen und andere Hilfsmittel. Probeprüfungen vor dem eigentlichen Prüfungstermin sind ein wichtiger Bestandteil, um den eigenen Wissensstand realistisch einschätzen zu können.

Präsenzkurse

pro

contra

- Gesellschaft und Austausch beim Lernen

- Direkte Rückfragen an den Kursleiter möglich

- Linearer, vorgegebener Ablauf

- Feste Unterrichtszeiten

Bei Online-Kursen sind die Lerneinheiten in sich geschlossen, was es erlaubt, die Reihenfolge der Unterrichtsabschnitte frei zu wählen. Lerninhalte lassen sich bei digitalen Formaten schneller aktualisieren als bei gedruckten Materialien - das gilt auch für Lernvideos. Viele Plattformen erfassen den individuellen Lernfortschritt statistisch, sodass klar erkennbar ist, wo noch Nachholbedarf besteht. Probeprüfungen sind flexibel abrufbar, und teilweise kann die Prüfungsanmeldung direkt über das jeweilige Portal vorgenommen werden.

Online-Kurse

pro

contra

- Sehr flexible Zeiteinteilung

- Lerninhalte jederzeit aktualisier- und anpassbar (z.B. regionale Besonderheiten)

- Pausen und Wiederholungen jederzeit möglich

- In der Regel hochwertige Lernvideos

- Automatisch generierte Statistiken zum Lernfortschritt

- Keine direkte Rückfragemöglichkeit

- Kein persönlicher Austausch beim Lernen

Ein häufig genannter Einwand ist, dass die Prüfungsvorbereitung bei Präsenzkursen einfacher falle. Die meisten Online-Angelschulen bieten jedoch detaillierte Gerätekunde-Videos und Übungseinheiten an, die keine wesentlichen Fragen offenlassen. Es erfordert ein gewisses Mass an Eigendisziplin - wer sich aber motiviert, hat im Ergebnis oft sogar mehr Flexibilität als im klassischen Präsenzunterricht.

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Bei solider Vorbereitung stellt die Prüfung keine unüberwindbare Hürde dar. Nach dem Bestehen erhalten Sie das Prüfungszeugnis, mit dem Sie bei der zuständigen Gemeindebehörde in Thüringen den Fischereischein beantragen können. Dafür sind neben dem Zeugnis auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Passfoto mitzubringen. Je nach gewählter Gültigkeitsdauer fällt eine unterschiedliche Verwaltungsgebühr an.

Die Fischereischein-Optionen in Thüringen inkl. Fischereiabgabe:

  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein
  • Zehnjahresfischereischein
  • Fischereischein auf Lebenszeit

Die zu entrichtende Gebühr setzt sich aus den Verwaltungskosten der Gemeinde und der Fischereiabgabe zusammen. Letztere fliesst direkt in Projekte zum Erhalt des Fischereiwesens sowie zum Gewässer- und Artenschutz.

Anwendungshinweis

Sobald Sie Ihren Fischereischein und den Erlaubnisschein für Ihr Wunschgewässer in der Hand halten, steht dem ersten Angeltag in Thüringen nichts mehr im Weg. Prüfen Sie vor jedem Ausflug, ob Ihr Fischereischein noch gültig ist, und führen Sie stets beide Dokumente mit - Fischereischein und Erlaubnisschein. Kontrollierenden Aufsichtspersonen sind diese auf Verlangen vorzuweisen. Wer neu ins Angeln einsteigt, profitiert ausserdem davon, sich über die spezifischen Schonzeiten und Mindestmasse der im jeweiligen Gewässer vorkommenden Fischarten zu informieren - so schützen Sie nicht nur den Bestand, sondern angeln auch rechtssicher.

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Run & Gun(nar): Döbelangeln in Thüringen!

Ist der Fischereischein erst einmal beantragt, fehlt nur noch der Erlaubnisschein für das Wunschgewässer. In Thüringen ist die Regelung dabei vergleichsweise unkompliziert: Angelkarten für Gewässer im Gewässerverbund des LAVT sowie für die Saalekaskade sind direkt über die Homepage des LAVT erhältlich. Eine Ausnahme bilden Privatgewässer, die nicht zum LAVT-Verbund gehören. Für diese ist ein separater Erlaubnisschein beim jeweiligen Pächter oder Eigentümer zu erwerben - sofern überhaupt Karten ausgegeben werden. Es lohnt sich daher, vorab zu prüfen, ob das gewünschte Gewässer im Verbund der befischbaren Gewässer enthalten ist. Angeln ohne Erlaubnis ist eine teure und im schlimmsten Fall strafrechtlich relevante Angelegenheit.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld

Wie bereits erläutert, gilt das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - sprich ohne Fischereierlaubnisschein - als Straftat gemäss § 293 StGB (Fischwilderei) und kann nicht nur mit Geldbusse, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Daneben existieren weitere Fehlverhalten, die zwar nicht strafbar, aber als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit einer Geldbusse bis zu mehreren tausend Euro belegt werden können. Mitgeführte Angelgeräte können dabei eingezogen werden.

Ordnungswidrigkeiten (Quelle: bussgeldkatalog.org)

Folgende Verstösse können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden:

  • Vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs ohne Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein, oder ohne diese auf Verlangen vorzuweisen
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs unter Einsatz künstlichen Lichts, explodierender, betäubender oder giftiger Mittel sowie verletzender Fanggeräte
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Ausübung des Fischfangs in Fischwegen oder in unmittelbarer Nähe von Fischwegen
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Mitführen fangfertiger Fischfanggeräte an Gewässern ohne Genehmigung
  • Verweigerung der Kontrolle von Personalien, Fischereischein, Erlaubnisschein, Fanggeräten und gefangenen Fischen
  • Entzug der Beschlagnahme von Fanggeräten oder gefangenen Fischen
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Entnahme von Fischlaich und Fischnährtieren
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung nicht erlaubter Fischfanggeräte
  • Nichtbeaufsichtigung ausgelegter Angelruten
  • Vorsätzliches oder fahrlässiges Elektrofischen ohne entsprechende Genehmigung

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