Dein Fischereischein für Schleswig-Holstein!

Ihr Fischereischein für Schleswig-Holstein – alles, was Sie wissen müssen

Ob an der Küste oder auf einem der grossen Binnenseen: Schleswig-Holstein zählt zu den attraktivsten Raubfischrevieren Deutschlands. Von der Nord- und Ostseeküste bis hin zu Plöner See, Wittensee und Westensee – wer hier legal dem Hecht, dem Egli, dem Zander und dem Mefo nachstellen möchte, braucht vor allem eines: einen gültigen Fischereischein.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, wie Sie sich zielgerichtet und effizient auf die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was nach bestandener Prüfung auf Sie zukommt.

Die zentralen Informationen haben wir vorab in einer übersichtlichen Tabelle aufbereitet. Den ausführlichen Fliesstext finden Sie direkt im Anschluss.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Zuständiger Landesverband

Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.

Was unterscheidet Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein dokumentiert den persönlichen Sachkundenachweis gemäss den landesrechtlichen Vorschriften und wird in der Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben.

Der Fischereierlaubnisschein ist demgegenüber die privatrechtliche Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist dabei die notwendige Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Fischereierlaubnisschein erwerben zu können. Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt an nahezu allen Gewässern beide Dokumente.

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an der Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein?

  • Mindestalter: Prüfungsteilnahme ab 11 Jahren, Ausstellung des Fischereischeins ab 12 Jahren
  • Prüfungsgebühr: je nach Alter gestaffelt (unter bzw. über 18 Jahre)
  • Aktuelle Prüfungstermine in den verschiedenen Kreisverbänden: Terminübersicht
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Von der Fischereischeinpflicht befreit sind Personen, die als Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch anerkannt sind, oder die durch ein amtsärztliches Attest nachweisen, dass ihnen das Ablegen der Fischereiprüfung nicht möglich ist. Wer diese Befreiung in Anspruch nimmt, muss sich beim Angeln unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein befinden. Der entsprechende Nachweis – also der Schwerbehindertenausweis oder das amtsärztliche Attest – ist zusammen mit dem Fischereierlaubnisschein beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorzulegen.

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Jugendfischereischein?

Nein!

Wo und wie meldet man sich für die Fischereiprüfung an?

Eine Terminübersicht inklusive der zuständigen E-Mail-Adressen für die Anmeldung in den verschiedenen Kreisverbänden finden Sie HIER.

Sind Vorbereitungskurse in Schleswig-Holstein verpflichtend?

Nein!

Wie lange gilt der Fischereischein in Schleswig-Holstein?

Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist in ganz Deutschland gültig – stets in Verbindung mit dem jeweiligen Fischereierlaubnisschein sowie der in Schleswig-Holstein jährlich fälligen Fischereiabgabe.

Wie ist die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein aufgebaut?

Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein besteht ausschliesslich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Verfahren, aufgeteilt auf sechs Themenbereiche:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Besondere Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Zum Bestehen sind von insgesamt 60 Fragen mindestens 45 richtige Antworten erforderlich, wobei je Kategorie mindestens 6 Fragen korrekt beantwortet werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Schleswig-Holstein

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

(3) Wie lange sollte man lernen?

d.) Prüfungsvorbereitung

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Urlauberfischereischein

IV.) Angeln ohne Fischereischein – Bussgelder

Läuft bei Lennart - Hechtangler lieben Schleswig-Holstein!

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

Wasser, wohin man blickt! Schleswig-Holstein bietet nicht nur ausgedehnte Küstenabschnitte an Nord- und Ostsee, sondern auch beeindruckende Binnengewässer. Der Plöner See etwa geniesst bundesweit den Ruf, eines der besten Hechtgewässer überhaupt zu sein.

Wer hier Egli, Zander, Mefo, Hecht & Co. erfolgreich und rechtskonform beangeln möchte, benötigt neben dem passenden Equipment zwei Dokumente, die der Gesetzgeber sprachlich leider recht ähnlich benannt hat: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Trotz der klanglichen Ähnlichkeit sind beide Begriffe rechtlich klar voneinander zu trennen:

  • Der Fischereischein – im Volksmund auch „Angelschein" genannt – ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung zum Angeln. Er stellt den landesrechtlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis dar und ist in der Regel an das Bestehen der Fischereiprüfung geknüpft. Vereinfacht gesagt verlangt die Gesetzgebung der meisten Bundesländer, dass alle angelwilligen Personen zuvor in einer Prüfung belegen, dass sie die theoretischen und praktischen Grundlagen kennen und die einschlägigen Verhaltensgrundsätze respektieren.
  • Der Fischereierlaubnisschein – je nach Region auch als Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein bezeichnet – ist dagegen eine rein privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln. Anders formuliert: Eigentümer oder Pächter eines Gewässers räumen damit Dritten das Recht ein, dort zu angeln – in der Regel gegen ein Entgelt. Dieser Schein dokumentiert jedoch keinerlei Sachkunde des Inhabers.

Für nahezu alle Gewässer in Deutschland sind beide Dokumente erforderlich. Den prüfungsgebundenen Fischereischein darf man dabei als die eigentliche Kernvoraussetzung verstehen, da die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen – ob Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte oder Portale wie Fiskado – die Vorlage des Fischereischeins vorab verlangen.

Wichtig! Rechtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angeln. Das Angeln ohne Fischereischein ist eine Ordnungswidrigkeit, die in Schleswig-Holstein mit einem Bussgeld von bis zu 25 000 geahndet werden kann.

Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein – also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters – an einem Gewässer angelt, erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei (§ 293 StGB). Die Konsequenz ist nicht nur eine mögliche Geldstrafe, sondern potenziell eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Empfehlung für Brackwasser (davon gibt es reichlich in Schleswig-Holstein)!

II.) Der Fischereischein für Schleswig-Holstein

In nahezu allen Bundesländern* ist der Fischereischein laut Landesrecht Pflicht. Wer also in Deutschland angeln möchte, kommt ohne ihn kaum aus.

*In Niedersachsen besteht diese Pflicht zwar formal nicht, in der Praxis vergeben Fischereirechtsinhaber – also Eigentümer und Pächter – ihre Erlaubnisscheine jedoch nahezu ausschliesslich an Personen mit gültigem Fischereischein.

In Schleswig-Holstein wird das notwendige Wissen über Fische, Gewässer und die einschlägigen Fischereigesetze in einer rein theoretischen Prüfung nachgewiesen. Damit Sie an dieser Prüfung teilnehmen dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

  • Mindestalter: 11 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Aktuelle Prüfungstermine in den verschiedenen Kreisverbänden sowie die E-Mail-Adressen der zuständigen Ansprechpersonen finden Sie in der Terminübersicht.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein ist eine reine Theorieprüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren werden 60 Fragen aus 6 Themenbereichen gestellt, für die insgesamt 120 Minuten zur Verfügung stehen.

Wichtig! Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht – bringen Sie also Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ausserdem benötigen Sie einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festgelegten Fragenkatalog, der sechs klar definierte Themenbereiche abdeckt:

  1. Allgemeine Fischkunde: Schwerpunktmässig Fragen zu Körperbau, Organfunktionen sowie Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  2. Besondere Fischkunde: Fragen zu den Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten, unter anderem zu Fortpflanzung, bevorzugtem Lebensraum und Physiognomie
  3. Gewässerkunde und Fischhege: Fragen zu verschiedenen Gewässerarten und deren spezifischen Eigenschaften
  4. Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Fragen zu Artenschutz und den Pflichten des Anglers im Umgang mit der Natur
  5. Gerätekunde: Fragen zu Gerät und Zubehör, das beim Angeln zum Einsatz kommt
  6. Gesetzeskunde: Fragen zum Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein, zu geschützten Tierarten an Gewässern sowie zu Rechten und Pflichten von Anglerinnen und Anglern

Aus jedem der sechs Themenbereiche werden je 12 Fragen ausgewählt. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 45 von 60 Fragen korrekt beantwortet wurden – dabei müssen in jedem einzelnen Themenbereich mindestens 6 Fragen richtig sein.

(3) Wie lange sollte man lernen?

Ein gewisser Vorbereitungsaufwand ist durchaus empfehlenswert, allerdings ist der Prüfungsrahmen klar abgesteckt, was die Vorbereitung überschaubar hält. Eine pauschale Zeitangabe ist naturgemäss schwierig – wer Alltag, Beruf und Familie unter einen Hut bringen muss, fährt mit einem Vorbereitungszeitraum von 4 bis 6 Wochen in der Regel gut.

d.) Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung auf die Fischereiprüfung stehen verschiedene Wege offen. Wer gerne eigenständig mit Büchern arbeitet, kann sich den Lernstoff autodidaktisch erarbeiten. Wer lieber strukturiert lernt, findet sowohl Präsenzkurse als auch Online-Angebote – Letztere sind besonders praktisch für alle, die flexibel und im eigenen Tempo durch den Stoff gehen möchten.

Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Mittlerweile gibt es mehrere empfehlenswerte Anbieter mit digitalen Kursen, die jederzeit und ortsunabhängig abrufbar sind – eine familienfreundliche und effiziente Alternative zur klassischen Präsenzvorbereitung. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen die Anglerschmiede, die seit 2023 zu Hecht & Barsch gehört.

Die Anglerschmiede übernimmt sogar die Prüfungsanmeldung für Sie!

e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Wer sich gewissenhaft vorbereitet hat, dürfte die Prüfung ohne grössere Schwierigkeiten meistern. Im Anschluss können Sie Ihren Fischereischein beantragen – alle Informationen zum Antrag finden Sie HIER.

Für den Antrag bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt) benötigen Sie ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Original und eine Kopie des Prüfungszeugnisses.

Der Fischereischein in Schleswig-Holstein wird auf Lebenszeit ausgestellt. Zu beachten ist jedoch, dass jährlich eine Fischereiabgabe fällig wird und für die jeweiligen Gewässer stets ein gültiger Fischereierlaubnisschein benötigt wird.

III.) Urlauberfischereischein

Eine attraktive Option für Gäste: der Urlauberfischereischein!

Schleswig-Holstein kennt eine interessante Sonderregelung: Urlauberinnen und Urlauber können dort – ganz ohne abgelegte Fischereiprüfung – einen Urlauberfischereischein erwerben. Dieser Schein ist auf 28 Tage befristet, kann aber innerhalb desselben Kalenderjahres gegen eine Gebühr verlängert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Schleswig-Holstein, in einem anderen Bundesland oder ausserhalb Deutschlands wohnhaft sind. Die Beantragung erfolgt über das Landes-Service-Portal von Schleswig-Holstein.

---> Beantragung Urlauberfischereischein <---

Selbstverständlich benötigen Sie auch mit diesem Schein für jedes Gewässer einen gültigen Fischereierlaubnisschein.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgelder

Wie bereits erwähnt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung – also ohne gültigen Fischereierlaubnisschein – als Straftat eingestuft (§ 293 StGB Wilderei) und kann neben einer Geldstrafe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Daneben existieren weitere Verstösse, die zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit einem Bussgeld von bis zu 25 000 geahndet werden können. HIER gelangen Sie direkt zum Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein.

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