Dein Fischereischein für Schleswig-Holstein!

Fischereischein Schleswig-Holstein: So bereiten Sie sich optimal vor

Schleswig-Holstein zählt zu den abwechslungsreichsten Angelrevieren im gesamten deutschsprachigen Raum. Wer zwischen Nordseeküste, Ostseeküste und den beeindruckenden Binnenseen wie dem Plöner See, dem Wittensee oder dem Westensee unterwegs ist, findet ein breites Spektrum an Zielfischen vor - vom kapitalen Hecht über Zander bis hin zum Egli. Alles, was Sie dafür brauchen, sind das passende Equipment und zwei Dokumente, die rechtlich klar voneinander zu trennen sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Fischereiprüfung in Schleswig-Holstein aufgebaut ist, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie der Weg vom Lernstoff bis zum ausgestellten Fischereischein konkret aussieht.

Die wichtigsten Eckdaten finden Sie zunächst in kompakter Tabellenform - der anschliessende Fliesstext geht auf jeden Punkt vertieft ein.

Das Wichtigste in Kürze:

Zuständiger Landesverband

Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.

Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein dokumentiert die persönliche Sachkunde gemäss landesrechtlichen Vorschriften und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Für das legale Angeln in Deutschland sind in fast allen Gewässern beide Dokumente erforderlich.

Voraussetzungen für die Prüfungszulassung

  • Mindestalter: Prüfungsteilnahme ab 11 Jahren, Ausstellung des Scheins ab 12 Jahren
  • Fristgerechte Anmeldung beim zuständigen Kreisverband
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Wer als Schwerbehinderter im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt ist oder per amtsärztlichem Attest nachweist, dass die Prüfung nicht abgelegt werden kann, ist von der Fischereischeinpflicht befreit. Das Angeln ist in diesem Fall nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers erlaubt. Der entsprechende Nachweis sowie eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer sind beim Angeln mitzuführen.

Jugendfischereischein in Schleswig-Holstein?

Nein, einen separaten Jugendfischereischein gibt es in Schleswig-Holstein nicht.

Anmeldung und Prüfungstermine

Eine aktuelle Terminübersicht mit den jeweiligen Ansprechpartnern und E-Mail-Adressen der verschiedenen Kreisverbände finden Sie auf der Website des Landesverbandes Schleswig-Holstein.

Vorbereitungskurs verpflichtend?

Nein, ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend.

Gültigkeitsdauer des Fischereischeins

Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit ausgestellt und ist deutschlandweit gültig - stets in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein und der jährlich fälligen Fischereiabgabe.

Prüfungsaufbau und Inhalte

Die Fischereiprüfung besteht ausschliesslich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Format, aufgeteilt in sechs Themenbereiche:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Besondere Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

Bestanden ist die Prüfung, wenn von 60 Fragen mindestens 45 korrekt beantwortet werden und dabei aus jedem Themenbereich mindestens 6 Fragen richtig sind.

Inhaltsverzeichnis

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Schleswig-Holstein

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

(3) Wie viel Lernzeit sollten Sie einplanen?

d.) Prüfungsvorbereitung

e.) Wie erhalten Sie Ihren Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Urlauberfischereischein

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld-Risiken

Hechtangler schätzen Schleswig-Holstein - und das zu Recht!

I.) Angeln in Schleswig-Holstein

a.) Lange Küste, malerische Seen

Kaum ein anderes Bundesland bietet eine solche Gewässerdichte: Schleswig-Holstein grenzt auf beiden Seiten ans Meer und beheimatet gleichzeitig fischreiche Binnenseen wie den Plöner See, der deutschlandweit als eines der besten Hechtgewässer überhaupt gilt. Ob Sie Raubfischen an der Küste oder auf grossen Binnenseen nachgehen möchten - die Möglichkeiten sind beeindruckend vielseitig.

Um Egli, Zander, Meerforelle, Hecht und weiteren Arten in Schleswig-Holstein erfolgreich und rechtssicher nachzugehen, benötigen Sie neben der richtigen Ausrüstung grundsätzlich zwei Dokumente: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein. Diese klingen ähnlich, haben aber grundlegend verschiedene Bedeutungen.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Trotz der sprachlichen Nähe dieser beiden Begriffe sind sie rechtlich klar zu unterscheiden:

  • Der Fischereischein - im Alltag oft als "Angelschein" bezeichnet - ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung fürs Angeln. Er belegt durch das Bestehen einer staatlichen Prüfung, dass Sie mit den relevanten Fischereigesetzen, der Biologie der Fische und den Grundsätzen eines weidgerechten Verhaltens am Wasser vertraut sind. Vereinfacht gesagt: Wer in Deutschland angeln will, muss zunächst in einer Prüfung nachweisen, dass er oder sie dazu in der Lage ist, dieses Hobby verantwortungsvoll auszuüben.
  • Der Fischereierlaubnisschein - auch Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein genannt - ist eine privatrechtliche Berechtigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln. Der entscheidende Punkt: Er bescheinigt keinerlei Sachkunde, sondern ausschliesslich die Erlaubnis des jeweiligen Fischereirechtsinhabers oder Pächters, das betreffende Gewässer befischen zu dürfen.

In der Praxis sind für das Angeln an fast allen deutschen Gewässern beide Dokumente notwendig. Der Fischereischein ist dabei als die massgebliche Grundlage zu verstehen - denn die meisten Aussteller von Erlaubnisscheinen, egal ob Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte oder Online-Portale, verlangen vorab dessen Vorlage.

Wichtig! Es besteht ein gewichtiger rechtlicher Unterschied zwischen dem Fehlen des einen oder des anderen Dokuments: Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Schleswig-Holstein mit einem Bussgeld von bis zu 25.000 Franken-Äquivalent geahndet werden kann.

Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein angelt - also ohne die privatrechtliche Genehmigung des Gewässerinhabers -, erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei gemäss § 293 StGB. Dies kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Brackwasser-Empfehlung: In Schleswig-Holstein finden sich unzählige solcher Spots.

II.) Der Fischereischein für Schleswig-Holstein

In nahezu allen deutschen Bundesländern schreibt das jeweilige Landesrecht das Führen eines Fischereischeins beim Angeln vor.* Wer also dauerhaft in Deutschland angeln möchte, kommt an dieser Prüfung kaum vorbei.

*Hinweis: In Niedersachsen besteht formal keine gesetzliche Pflicht, in der Praxis vergeben Fischereirechtsinhaber und Pächter Erlaubnisscheine jedoch fast ausnahmslos nur an Personen, die einen gültigen Fischereischein vorweisen können.

In Schleswig-Holstein beschränkt sich die Prüfung auf den theoretischen Teil: Sie weisen dabei nach, dass Sie mit Fischkunde, Gewässerökologie und den einschlägigen Fischereigesetzen vertraut sind.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

  • Mindestalter: 11 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung beim zuständigen Kreisverband
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Eine aktuelle Übersicht der Prüfungstermine in den verschiedenen Kreisverbänden sowie die zugehörigen Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie auf der offiziellen Website des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Die Anmeldung erfolgt in der Regel per E-Mail direkt beim jeweiligen Kreisverband.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Die Prüfung in Schleswig-Holstein ist ausschliesslich theoretischer Natur - eine praktische Prüfungskomponente gibt es nicht. Im Multiple-Choice-Verfahren werden 60 Fragen aus sechs Themenbereichen gestellt, für die insgesamt 120 Minuten zur Verfügung stehen.

Zu beachten: Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht. Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber mit.

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen fest definierten Fragenkatalog. Die 60 Prüfungsfragen verteilen sich auf sechs Themenkomplexe:

  1. Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  2. Besondere Fischkunde: Artspezifische Merkmale, Fortpflanzung, bevorzugte Lebensräume und Physiognomie einzelner Fischfamilien und -arten
  3. Gewässerkunde und Fischhege: Gewässertypen und ihre ökologischen Eigenschaften
  4. Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Artenschutz, Verhaltenspflichten des Anglers gegenüber der Natur
  5. Gerätekunde: Ausrüstung, Zubehör und deren sachgerechter Einsatz beim Angeln
  6. Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglerinnen und Anglern

Pro Themenbereich werden jeweils 12 Fragen gestellt. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn in jedem einzelnen Themenbereich mindestens 6 Fragen und in der Gesamtwertung mindestens 45 von 60 Fragen korrekt beantwortet werden.

(3) Wie viel Lernzeit sollten Sie einplanen?

Der Prüfungsstoff ist klar abgegrenzt, was die Vorbereitung deutlich überschaubarer macht als viele Kandidatinnen und Kandidaten zunächst vermuten. Realistisch betrachtet sind - neben Beruf, Familie und Alltag - etwa 4 bis 6 Wochen strukturiertes Lernen eine gute Orientierungsgrösse.

d.) Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung stehen Ihnen grundsätzlich mehrere Wege offen. Wer den autodidaktischen Ansatz bevorzugt, kann sich den Prüfungsstoff anhand einschlägiger Fachliteratur selbst erarbeiten. Wer lieber strukturiert lernt, findet sowohl Präsenzkurse bei lokalen Anglerverbänden als auch digitale Online-Angebote, die sich flexibel in den Alltag integrieren lassen.

Online-Angelschule: Prüfungsvorbereitung nach Ihrem Zeitplan

Digitale Vorbereitungskurse bieten den entscheidenden Vorteil, dass Sie Lerntempo und Lernzeiten vollständig selbst bestimmen. Die Anglerschmiede - seit 2023 Teil der Hecht & Barsch Gruppe - ist eine empfehlenswerte Anlaufstelle für alle, die sich strukturiert und zeitsparend auf die Fischereiprüfung vorbereiten möchten.

Die Anglerschmiede übernimmt auf Wunsch sogar die Prüfungsanmeldung für Sie!

Anwendungshinweis von hechtundbarsch.ch

Wer den Fischereischein frisch in der Tasche hat und in Schleswig-Holstein direkt loslegen möchte, sollte sich rechtzeitig um einen passenden Fischereierlaubnisschein für das gewünschte Gewässer kümmern. Gerade für Raubfischangler lohnt es sich, gezielt nach Erlaubnisscheinen für die grossen Binnenseen Ausschau zu halten - der Plöner See etwa ist für Hechtangler eine erste Adresse. Achten Sie ausserdem darauf, die jährlich fällige Fischereiabgabe rechtzeitig zu entrichten, da diese Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Scheins ist. Als Einsteiger empfehlen wir, sich zusätzlich mit den lokalen Schonzeiten und Mindestmassen der jeweiligen Zielfischarten vertraut zu machen - das schützt nicht nur die Bestände, sondern erspart Ihnen auch unangenehme Situationen bei Kontrollen.

e.) Wie erhalten Sie Ihren Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Nach bestandener Prüfung beantragen Sie Ihren Fischereischein bei der zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung - also beim Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt Ihres Wohnorts. Für den Antrag benötigen Sie ein aktuelles Lichtbildfoto, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Prüfungszeugnis im Original und als Kopie.

Der Fischereischein in Schleswig-Holstein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist in ganz Deutschland gültig. Zu beachten ist, dass jährlich die Fischereiabgabe zu entrichten ist und für jedes Gewässer zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein benötigt wird.

III.) Urlauberfischereischein

Schleswig-Holstein bietet Urlauberinnen und Urlaubern eine praktische Sonderregelung: Ohne die reguläre Fischereiprüfung ablegen zu müssen, kann ein Urlauberfischereischein erworben werden. Dieser ist auf 28 Tage befristet, lässt sich innerhalb eines Kalenderjahres jedoch gegen Gebühr verlängern. Die Regelung gilt unabhängig vom Wohnsitz - ob Sie aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland anreisen, spielt keine Rolle. Die Beantragung erfolgt bequem über das Landes-Service-Portal von Schleswig-Holstein.

Selbstverständlich ersetzt der Urlauberfischereischein nicht den Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer - dieser ist zusätzlich erforderlich.

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld-Risiken

Wie bereits beschrieben, ist das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne gültigen Fischereierlaubnisschein - keine Kleinigkeit: Es erfüllt den Straftatbestand der Fischwilderei gemäss § 293 StGB und kann neben einer Geldstrafe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Davon zu unterscheiden sind weitere Pflichtverstösse, die zwar keinen Straftatbestand darstellen, aber als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden und mit erheblichen Bussgeldern belegt werden können. Das Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein gibt Ihnen den vollständigen rechtlichen Rahmen an die Hand.

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