Sachsen gehört zu den reizvollsten Angelregionen Deutschlands. Elbe, Mulde, Spree, Neiße und Elster geniessen weit über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf als erstklassige Angelgewässer. Dazu kommt ein beeindruckendes Erbe der Industriegeschichte: In den ehemaligen Braunkohleabbaugebieten der Lausitz und Mitteldeutschlands sind mit der Zeit einige der grössten Seen Deutschlands entstanden.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich effizient auf die Fischereiprüfung in Sachsen vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Schritte nötig sind, bis Sie endlich die Angel auswerfen dürfen.
Die zentralen Informationen finden Sie zunächst kompakt in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Im anschliessenden Fliesstext werden alle Punkte ausführlich behandelt.
Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Sachsen
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Zuständiger Landesverband |
Landesverband Sächsischer Angler |
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Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein belegt die persönliche Sachkunde gemäss den landesrechtlichen Vorschriften und wird üblicherweise durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist dabei in der Regel Voraussetzung, um überhaupt einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten. Wer in Deutschland legal angeln möchte, benötigt an nahezu allen Gewässern beide Dokumente. |
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung in Sachsen teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine altersgerechte Fischereiprüfung abzulegen, können einen Sonderfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zum Friedfischfang in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers. |
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Gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein? |
Ja, für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein sowie einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Das Angeln ist dabei ausschliesslich unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person mit gültigem Fischereischein gestattet. |
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Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Die Anmeldung zur Fischereiprüfung erfolgt über den Leiter des Praxistages. |
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Ist es möglich, sich für die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden? |
Eine Prüfungsablegung ausserhalb des eigenen Wohnsitzes ist nur mit einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung möglich. |
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Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung? |
Ort und Termin der Prüfung werden von der DEKRA als zuständigem Prüfungsinstitut festgelegt. Die Einladung mit allen Details geht ca. 1 Woche vor dem Prüfungsdatum auf dem Postweg ein. Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass inkl. Meldebestätigung), Zertifikat des Vorbereitungskurses, Nachweis über den Praxistag, Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen sowie ein blau oder schwarz schreibender Kugelschreiber. |
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Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt? |
ca. alle 4 - 6 Wochen bei der DEKRA Sachsen |
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Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Sachsen verpflichtend? |
Ja. Es muss entweder ein 30-stündiger Präsenzkurs oder ein gleichwertiger, anerkannter Onlinekurs absolviert werden. Hinzu kommt die Pflichtbeteiligung an einem 6 bis 8 Stunden dauernden Praxistag. |
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Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen gültig? |
Es stehen verschiedene Varianten zur Auswahl:
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Besteht in Sachsen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln? |
In bewirtschafteten Angelanlagen ist der Fischfang mit der Handangel auch ohne Fischereischein möglich, wenn der Betreiber der Anlage Personen ohne Fischereischein... ... über den sachkundigen Umgang mit gefangenen Fischen und deren Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt, oder ... einen Inhaber eines Fischereischeins gemäss § 20 mit diesen Aufgaben betraut. |
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Wie ist die Fischereiprüfung in Sachsen aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, theoretischen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Aus einem Pool von rund 1000 Fragen werden insgesamt 60 Fragen gestellt, aufgeteilt in 5 Themenblöcke zu je 12 Fragen. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 45 Fragen korrekt beantwortet werden. Die 5 Themengebiete sind:
Eine mündliche oder praktische Prüfung gibt es nicht. |
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Welche Kosten sind für den Angelschein in Sachsen zu erwarten? |
Die Vorbereitungskurse variieren je nach Anbieter im Preis. Besonders attraktiv sind Angebote, bei denen Angelequipment als Starterset enthalten ist - so kann ein Onlinekurs trotz höherem Grundpreis unterm Strich die günstigere Wahl sein. Für den Praxistag fällt eine Gebühr an den jeweiligen Veranstalter an. Für die eigentliche Prüfung ist ebenfalls eine Gebühr zu entrichten. Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis bei der Unteren Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde oder Stadt vorgelegt. Dort wird der Fischereischein ausgestellt, wofür neben einer Gebühr auch eine Fischereiabgabe anfällt. |
Inhaltsverzeichnis:
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Sachsen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
d.) Prüfungsvorbereitung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgelder
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
Der Freistaat Sachsen stellt für Angelbegeisterte eine aussergewöhnliche Destination dar. Rund 10.000 Hektar stehende Gewässer und gut 3.000 Kilometer Fliessgewässer bilden die Grundlage für eine bemerkenswerte Vielfalt an Revieren. Besonders das Leipziger und das Lausitzer Neuseenland stechen hervor: Aus ehemaligen Braunkohletagebauen sind über Jahrzehnte attraktive Angelgewässer entstanden, die heute zu den interessantesten Spots Mitteldeutschlands gehören.
Natürliche Seen existieren in Sachsen zwar nicht, dafür stehen Angelnden Talsperren, Tagebaurestseen, Speicherseen, Rückhaltebecken, Teiche und vielfältige Fliessgewässer zur Verfügung. Gerade die Tagebaurestseen sorgen für ein breites und abwechslungsreiches Angebot.
Viele dieser Seen - darunter auch ehemalige Kiesgruben - haben sich zu klassischen Hecht-Schlei-Gewässern entwickelt und bieten Angelnden hervorragende Bedingungen.
Kurzum: Sachsen ist landschaftlich reizvoll und gleichzeitig ein echtes Eldorado für alle, die leidenschaftlich gerne die Angel auswerfen.
Aktuell verfügen rund 82.000 Sachsen über einen Fischereischein. Dabei gibt es verschiedene Scheintypen: den lebenslang gültigen Fischereischein sowie den Jugend-, Gast- oder Besonderen Fischereischein. Zusätzlich benötigt jede Anglerin und jeder Angler für das jeweilige Gewässer einen entsprechenden Erlaubnisschein.
Wie in den meisten Bundesländern sind auch in Sachsen zwei Dokumente Pflicht, um legal angeln zu können:
- den Fischereischein, für den eine staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt werden muss, und
- einen Erlaubnisschein für das Gewässer, an dem geangelt werden soll (in der Regel käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Wer in Sachsen angeln möchte, braucht zwingend einen für das jeweilige Gewässer gültigen Fischereierlaubnisschein. Um diesen zu erhalten, ist wiederum ein Fischereischein notwendig - und der setzt das Bestehen einer Prüfung nach absolviertem Kurs und Praxistag voraus. Auch wenn dieser Weg auf den ersten Blick aufwendig erscheint, steckt dahinter ein klarer, sinnvoller Gedanke.
Gründe für einen prüfungsgebundenen Fischereischein:
- Mindestmasse, Schonzeiten und der ganzjährige Schutz seltener Fischarten sind nur dann wirksam, wenn Angler die entsprechenden Arten sicher erkennen und unterscheiden können.
- Grundlegendes Wissen zur Gewässerkunde hilft dabei, ökologische Probleme wie drohende Fischsterben, Fischkrankheiten oder andere Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu melden.
- Solides Basiswissen erleichtert den Einstieg ins Angeln erheblich und führt schneller zu ersten Fangerfolgen.
- Der waidgerechte Umgang mit dem Fang wird systematisch erlernt.
Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein
Obwohl sich die beiden Begriffe ähneln, ist der Unterschied zwischen ihnen erheblich und im Alltag relevant.
- Der Fischereischein (auch als „Angelschein" bekannt) ist der persönliche Sachkundenachweis. Er wird in der Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erlangt, bei der man nachweisen muss, das Angeln unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und anerkannter Verhaltensregeln zu beherrschen.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch bekannt als Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein) ist die spezifische Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen.
Für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins ist in aller Regel der Besitz eines Fischereischeins Voraussetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich direkt an den Pächter wendet, den Schein im Fachhandel erwirbt oder eine Online-Plattform nutzt.
Wichtig! Rechtlich besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Das Angeln ohne Fischereischein gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bussgeld-Sanktionen geahndet werden.
Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - an einem Gewässer angelt, begeht eine Straftat im Sinne der Fischwilderei (§ 293 StGB). Dies kann mit Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
II.) Der Fischereischein in Sachsen
(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, Sonderfall Friedfisch-Fischereischein)
In nahezu allen Bundesländern* schreibt das Landesrecht einen Fischereischein - den sogenannten „Angelschein" - für das Angeln vor. Wer in Deutschland an die Rute möchte, kommt um diesen Schein praktisch nicht herum.
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*In Niedersachsen ist dies zwar theoretisch anders geregelt, jedoch vergeben Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine in der Praxis ausschliesslich an Personen mit gültigem Fischereischein. |
In Sachsen muss in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen werden, dass man mit einheimischen Fischarten, den hiesigen Gewässern, dem Angelgerät sowie den fischereigesetzlichen Grundlagen vertraut ist. Für die Zulassung zu dieser Prüfung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Das Mindestalter für die Teilnahme an der Fischereiprüfung beträgt 14 Jahre.
- Die Anmeldung läuft über den Leiter des Praxistages.
- Ein ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen ist einzureichen.
- Ein Zertifikat über die Absolvierung eines Vorbereitungskurses inklusive Nachweis der Teilnahme am Praxistag ist vorzulegen.
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses - beim Reisepass ergänzt durch eine Kopie der Meldebescheinigung - wird benötigt.
- Der Wohnsitz muss in Sachsen liegen.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
In Sachsen werden Prüfungstermine ganzjährig angeboten. Die Prüfung findet in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Praxistag statt. Nach dem Praxistag erhalten Sie automatisch eine Einladung von der DEKRA Sachsen mit allen relevanten Angaben zu Ort und Uhrzeit Ihrer Prüfung.
Entscheidend ist, dass sowohl der Vorbereitungskurs abgeschlossen als auch der Praxistag absolviert wurde - ohne diese beiden Nachweise ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
Nach abgeschlossener Anmeldung ist ausserdem noch eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
Wichtig! Vor Prüfungsbeginn ist eine Ausweiskontrolle Pflicht. Bringen Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass mit - bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Kopie der Meldebestätigung. Ausserdem wird ein Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte benötigt.
Die Fischereiprüfung in Sachsen besteht ausschliesslich aus einem schriftlichen Teil:
- Die theoretische Prüfung umfasst 60 Fragen aus 5 verschiedenen Themengebieten.
Die theoretische Prüfung wird im Multiple-Choice-Format abgehalten. Aus einem Pool von ca. 1000 Fragen werden je 12 Fragen aus 5 Themengebieten ausgewählt. Pro Frage stehen 3 Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, von denen genau eine korrekt ist. Die Themengebiete im Überblick:
- Allgemeine Fischkunde: Schwerpunktmässig Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten sowie Krebstieren und Neunaugen
- Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten hinsichtlich Fortpflanzung, bevorzugtem Lebensraum und Physiognomie
- Gerätekunde: Ausrüstung und Zubehör beim Angeln sowie Knotentechnik
- Gewässerkunde: Gewässertypen und ihre jeweiligen Eigenschaften
- Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz Sachsen, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Angelnden
Als bestanden gilt die Prüfung, wenn insgesamt mindestens 45 von 60 Fragen und pro Themenkomplex mindestens 8 Fragen korrekt beantwortet wurden. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten, nach deren Ablauf das System die Prüfung automatisch beendet. Das Ergebnis wird unmittelbar danach angezeigt und ausgedruckt.
Mit dem ausgehändigten Prüfungszeugnis wenden Sie sich anschliessend an die zuständige Gemeinde, um dort den Fischereischein zu beantragen.
d.) Prüfungsvorbereitung
Wie intensiv und wie lange die Vorbereitung ausfallen muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Als grober Richtwert haben sich etwa 4 bis 6 Wochen bewährt. Der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt - in den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie sich optimal vorbereiten.
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
Die Vorbereitungskurse selbst sind gleichzeitig die beste Vorbereitung auf die Fischereiprüfung. Dort wird das gesamte prüfungsrelevante Wissen systematisch vermittelt. Grundsätzlich stehen zwei Formate zur Wahl: der klassische Präsenzkurs, wie er etwa bei Angelvereinen angeboten wird, sowie der Onlinekurs - zum Beispiel jener der Anglerschmiede.
Präsenzkurse sind an feste Termine gebunden und richten sich an Lerngruppen. Das Lerntempo ist kollektiv vorgegeben. Onlinekurse bieten dagegen deutlich mehr zeitliche Flexibilität: Sie können Lerneinheiten nach eigenem Zeitplan absolvieren, einzelne Themengebiete gezielt vertiefen und den Kursleiter bei Fragen jederzeit kontaktieren. Welches Format besser zu Ihrem Alltag passt - beruflich wie familiär - müssen Sie letztlich selbst abwägen.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Nicht jeder hat mehrere Wochenenden am Stück für Präsenzveranstaltungen zur Verfügung. Genau hier punkten Onlinekurse mit ihrer zeitlichen Unabhängigkeit. Ob berufliche Verpflichtungen, familiäre Aufgaben oder schlicht ein eng getakteter Terminkalender - Onlinekurse lassen sich an jedes Lebensmodell anpassen. Kein Wunder also, dass diese flexible, modern aufgestellte Lernform zunehmend gefragt ist.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
In Sachsen stehen Präsenzkurse - etwa bei Angelvereinen - und Onlinekurse als Vorbereitungsformate zur Verfügung. Präsenzkurse sind in der Regel etwas günstiger im Grundpreis, dafür zeitlich unflexibel und auf Gruppenunterricht ausgelegt. Das Lerntempo richtet sich nach dem Kursfortschritt der Gruppe, unabhängig vom persönlichen Wissensstand. Onlinekurse bieten dagegen maximale Flexibilität und ermöglichen ein zielgerichtetes Lernen nach dem eigenen Bedarf. Besonders interessant werden Onlinekurse, wenn sie kombinierte Angebote mit Angelequipment als Starterset beinhalten - dann kann der scheinbar teurere Kurs unterm Strich sogar die wirtschaftlichere Wahl sein.
Zusätzlich zum Kurs ist in Sachsen die Absolvierung eines Praxistages verpflichtend. Dieser dauert üblicherweise 6 bis 8 Stunden und wird in der Regel von Angelvereinen organisiert. Die Teilnahme am Praxistag ist zwingend erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
(4) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
Was dürfen Sie von den jeweiligen Kursformaten konkret erwarten?
Alle Vorbereitungskurse - ob Präsenz oder Online - decken sämtliche prüfungsrelevanten Themen ab. Der theoretische Unterrichtsteil muss dabei mindestens 22 Stunden umfassen.
Bei Präsenzkursen kommen in der Regel Lehrbücher zum Einsatz, ergänzt durch Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere didaktische Hilfsmittel.
Die meisten Onlinekurse folgen einer ähnlichen Struktur, sind jedoch deutlich flexibler aufgebaut. Da die Lerneinheiten in sich abgeschlossen sind, entscheiden Sie selbst, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Module durcharbeiten. Einzelne Einheiten können bei Bedarf beliebig oft wiederholt werden. Die Inhalte - einschliesslich der Lernvideos - werden regelmässig aktualisiert und sind stets auf dem aktuellen Stand.
Um den eigenen Wissensstand einschätzen zu können, erfassen viele Online-Angelschulen den Lernfortschritt statistisch. So wird auf einen Blick erkennbar, in welchen Themengebieten noch Nachholbedarf besteht. Probeprüfungen können jederzeit und beliebig oft abgelegt werden - Sie wählen also selbst den idealen Zeitpunkt. Sobald Kurs und Probeprüfung erfolgreich abgeschlossen sind, ist in der Regel die direkte Prüfungsanmeldung über das Online-Portal des Anbieters möglich.
Da der Praxistag unabhängig vom gewählten Kursformat für alle Teilnehmer verpflichtend ist, entfällt hier jeder Unterschied zwischen Präsenz- und Onlinekurs.
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Wer den Vorbereitungskurs der Anglerschmiede absolviert hat, geht gut vorbereitet in die Prüfung. Nach dem Bestehen erhalten Sie das Prüfungszeugnis, mit dem Sie zur Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde gehen und dort den Fischereischein beantragen. Neben dem Zeugnis werden ein gültiges Ausweisdokument - Personalausweis oder Reisepass - sowie ein Passfoto benötigt. Ausserdem ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Laufzeit des Scheins und der Volljährigkeit des künftigen Anglers richtet. Der Zahlbetrag setzt sich aus einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Zwischen 14 und 18 Jahren gilt ein eigener Gebührensatz. Ab 18 Jahren ist der lebenslang gültige Fischereischein erhältlich.
Nach der Ausstellung des Fischereischeins fehlt nur noch der Fischereierlaubnisschein für das gewünschte Gewässer - und dem ersten legalen Angeltag steht nichts mehr im Weg.
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Mit der bestandenen Fischereiprüfung und dem ausgestellten Fischereischein haben Sie Ihre Sachkunde zum waidgerechten Angeln offiziell unter Beweis gestellt. Nun können Sie bei den Pächtern oder Eigentümern der Gewässer - gegen eine entsprechende Gebühr - den Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben, sofern solche ausgegeben werden. Eine hilfreiche Informationsquelle über die verschiedenen Angelgewässer in Sachsen ist der Angelatlas, der detaillierte Angaben zu den einzelnen Gewässern in diesem Bundesland bereithält.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgelder
Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne gültigen Fischereierlaubnisschein - ist keine Bagatelle. Es erfüllt den Tatbestand einer Straftat nach § 293 StGB (Wilderei) und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Daneben existieren weitere Verstösse, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, jedoch als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Diese können mit Bussgeld bis zu 5.000 bestraft werden. Mitgeführtes Angelgerät kann als Folge des Fehlverhaltens zusätzlich eingezogen werden.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/sachsen/)
Folgende Ordnungswidrigkeiten können unter anderem mit Bussgeld bis zu 5.000 geahndet werden:
- fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein bei sich zu führen oder auf Verlangen vorzuzeigen
- fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs unter Verwendung künstlichen Lichts als Lockmittel, elektrischen Stroms sowie anderer fischverletzender oder -vergiftender Hilfsmittel
- fahrlässiges oder vorsätzliches Mitführen von fangfertigem Angelgerät an Gewässern, für die keine Angelberechtigung besteht
- fahrlässiges oder vorsätzliches Aussetzen von seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Fischen
- fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs auf Fischwegen oder ober- bzw. unterhalb von Fischwegen
- Fischfang mit Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reissangeln oder Schusswaffen
- Fischfang mit mehr als 3 ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel
- absichtliches Fangen oder Töten von ganzjährig geschonten Fischarten wie Elritze, Lachs, Meerforelle und Stör - ebenso der Versuch
- Nachstellen, Fangen oder Töten von besonders geschützten Krebsen, Muscheln und Fischnährtieren
- gezieltes Fangen von Fischen während der Schonzeit
- Unterlassen des unverzüglichen, schonenden Zurücksetzens von Fischen während der Schonzeit sowie von untermasssigen Fischen
- Füttern von wildlebenden Fischen (Ausnahme: Anfüttern zum Zweck des Fischfangs)
Hinweis: Diese Auflistung ist nicht vollständig und dient lediglich als Beispiel und grober Überblick.






























