Sachsen zählt zu den vielfältigsten Angelregionen Deutschlands. Die Flüsse Elbe, Mulde, Spree, Neiße und Elster geniessen weit über die Landesgrenzen hinaus einen hervorragenden Ruf als erstklassige Angelgewässer. Ein besonderes Kapitel der sächsischen Angelgeschichte schreiben die Tagebaurestseen der Lausitz und Mitteldeutschlands - dort sind aus einstigem Industrieland einige der grössten Seen des Landes entstanden.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche: Wie Sie sich effizient auf die Fischereiprüfung in Sachsen vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Schritte nach der bestandenen Prüfung bis zur ersten legalen Angel nötig sind.
Die wichtigsten Eckdaten haben wir in der nachfolgenden Übersichtstabelle zusammengefasst. Im Anschluss daran beleuchten wir jeden Punkt ausführlich im Fliesstext.
Die wichtigsten Infos rund um den Fischereischein in Sachsen
Zuständiger Landesverband |
Landesverband Sächsischer Angler |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist der Nachweis der persönlichen Sachkunde gemäss den landesrechtlichen Vorschriften und wird im Normalfall durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Ein Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist in der Regel die Voraussetzung, um einen Fischereierlaubnisschein zu erhalten. Wer in Deutschland legal angeln möchte, benötigt an nahezu allen Gewässern beide Dokumente. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischereiprüfung in Sachsen teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischereiprüfung abzulegen, können einen Sonderfischereischein erwerben. Dieser berechtigt zum Friedfischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins. |
Gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein? |
Ja, für Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein sowie einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen und darf ausschliesslich unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein angeln. |
Wo meldet man sich für die Fischereiprüfung an? |
Die Anmeldung zur Fischereiprüfung erfolgt über den Leiter des Praxistages. |
Ist es möglich, sich für die Fischereiprüfung an einem anderen Ort als an seinem Wohnort anzumelden? |
Das Ablegen der Fischereiprüfung ausserhalb des eigenen Wohnortes setzt eine Ausnahmegenehmigung voraus. |
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was benötigt man am Tag der Prüfung? |
Ort und Termin der Prüfung werden durch die DEKRA als zuständiges Prüfungsinstitut festgelegt. Die Einladung mit allen Details erfolgt ca. 1 Woche vorher per Post. Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung), Zertifikat des Vorbereitungskurses, Zertifikat über den Praxistag, Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung sowie ein Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte. |
Wie häufig findet die Fischereiprüfung statt? |
Ca. alle 4-6 Wochen bei der DEKRA Sachsen. |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischereiprüfung in Sachsen verpflichtend? |
Ja. Es ist ein 30-stündiger Präsenzkurs oder ein gleichwertiger, anerkannter Onlinekurs Pflicht. Zusätzlich muss ein 6-8-stündiger Praxistag absolviert werden. |
Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen gültig? |
Es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
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Besteht in Sachsen die Möglichkeit, auch ohne Fischereischein zu angeln? |
In bewirtschafteten Angelanlagen (Angelteichen) ist der Fischfang mit der Handangel auch ohne Fischereischein möglich, sofern der Anlagenbetreiber die betreffenden Personen über den sachkundigen Umgang mit gefangenen Fischen und deren tierschutzgerechte Tötung unterweist und während des Fischfangs beaufsichtigt - oder einen Inhaber eines Fischereischeins gemäss § 20 mit diesen Aufgaben betraut. |
Wie ist die Fischereiprüfung in Sachsen aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte? |
Die Prüfung besteht aus einem rein theoretischen, schriftlichen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Aus einem Pool von ca. 1000 Fragen werden insgesamt 60 Fragen gestellt - je 12 Fragen aus 5 Themengebieten. Zum Bestehen müssen mindestens 45 Fragen korrekt beantwortet werden. Eine mündliche oder praktische Prüfung gibt es nicht. Die 5 Themengebiete sind:
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Welche Kosten sind für den Angelschein in Sachsen zu erwarten? |
Die Vorbereitungskurse variieren je nach Anbieter und Format im Preis. Neben den Kurskosten fallen Gebühren für den Praxistag, die eigentliche Prüfung sowie nach bestandener Prüfung die Ausstellungsgebühr des Fischereischeins bei der zuständigen Fischereibehörde an. Der Zahlbetrag setzt sich aus einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe zusammen. |
Inhaltsverzeichnis:
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
II.) Der Fischereischein in Sachsen
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
(4) Was lernt man bei (Online-)Angelschulen?
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Busgelder
I.) Angeln in Sachsen
a.) Ein Paradies für Angler
Wer Sachsen als Angelrevier noch nicht kennt, dem entgeht einiges. Rund 10.000 Hektar stehende Gewässer und ungefähr 3.000 Kilometer Fliessgewässer machen den Freistaat zu einem der abwechslungsreichsten Angelgebiete Deutschlands. Besonders das Leipziger Neuseenland und das Lausitzer Neuseenland stechen hervor - wo einst schwere Bagger im Braunkohletagebau arbeiteten, laden heute weitläufige Seen zum Angeln ein.
Natürliche Seen sucht man in Sachsen zwar vergebens, doch die Vielfalt der künstlichen und naturnahen Gewässer ist beeindruckend: Talsperren, Tagebaurestseen, Speicherseen, Rückhaltebecken, Teiche und lebendige Fliessgewässer stehen zur Verfügung. Vor allem die Tagebaurestseen - darunter auch viele ehemalige Kiesgruben - haben sich im Laufe der Zeit zu artenreichen Angelrevieren entwickelt und gelten heute vielerorts als klassische Hecht-Schlei-Gewässer.
Aktuell halten rund 82.000 Menschen in Sachsen einen gültigen Fischereischein. Es existieren verschiedene Scheinarten: der lebenslang gültige Fischereischein, der Jugendfischereischein, der Gastfischereischein sowie der Besondere Fischereischein für Menschen mit Behinderung. Wer legal angeln möchte, benötigt jedoch stets zwei Dinge:
- den Fischereischein, der durch Bestehen einer staatlichen Prüfung erlangt wird, sowie
- einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, an dem Sie angeln möchten (in der Regel käuflich erwerbbar)
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Wer in Sachsen die Angel auswerfen möchte, braucht zwingend einen gewässerspezifischen Fischereierlaubnisschein. Dieser wiederum setzt den Besitz des Fischereischeins voraus, für den zunächst ein Vorbereitungskurs, ein Praxistag und schliesslich die staatliche Prüfung absolviert werden müssen. Diese Regelung mag auf den ersten Blick aufwendig wirken, verfolgt jedoch klare Ziele.
Warum ist der prüfungsgebundene Fischereischein sinnvoll?
- Mindestmasse, Schonzeiten und der ganzjährige Schutz bestimmter Fischarten greifen nur dann, wenn Angler die jeweiligen Arten sicher erkennen und unterscheiden können.
- Grundkenntnisse in der Gewässerkunde helfen dabei, ökologische Warnsignale wie drohendes Fischsterben oder Fischkrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu melden.
- Ein solides Basiswissen erleichtert den Einstieg ins Angeln erheblich und führt schneller zu ersten Fangerfolgen.
- Der waidgerechte Umgang mit gefangenen Fischen wird systematisch erlernt.
Fischereischein vs. Fischereierlaubnisschein
Obwohl die Begriffe ähnlich klingen, bezeichnen sie grundlegend verschiedene Dokumente - eine Unterscheidung, die rechtlich erheblich ist.
- Der Fischereischein (umgangssprachlich auch "Angelschein") ist der persönliche Sachkundenachweis. Er belegt, dass sein Inhaber die gesetzlichen Bestimmungen und Verhaltensregeln beim Angeln kennt und anwenden kann.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein genannt) ist die konkrete Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen.
Den Fischereierlaubnisschein erhalten Sie - unabhängig davon, ob Sie sich direkt an den Pächter wenden, ein Angelgeschäft aufsuchen oder eine Online-Plattform nutzen - grundsätzlich nur als Inhaber eines gültigen Fischereischeins.
Wichtig! Zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied. Das Fehlen des Fischereischeins gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Busgeldern geahndet werden. Das Angeln ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - erfüllt hingegen den Straftatbestand der Fischwilderei gemäss § 293 StGB und kann mit Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.
II.) Der Fischereischein in Sachsen
(Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsanmeldung, Fischereiprüfung, Prüfungsvorbereitung, Beantragung des Fischereischeins, Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, Sonderfall Friedfisch-Fischereischein)
In nahezu allen deutschen Bundesländern schreibt das jeweilige Landesrecht den Besitz eines Fischereischeins vor. Wer also irgendwo in Deutschland legal angeln möchte, kommt am Fischereischein kaum vorbei.
*In Niedersachsen ist das zwar theoretisch nicht der Fall, allerdings ist es in der Praxis so, dass die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer, Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausschliesslich an Besitzer eines Fischereischeins ausgeben. |
In Sachsen müssen Prüfungskandidaten nachweisen, dass sie sich mit einheimischen Fischarten, den sächsischen Gewässern, der Gerätekunde sowie den relevanten Fischereigesetzen auskennen. Für die Zulassung zur Prüfung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Die Anmeldung erfolgt über den Leiter des Praxistages.
- Ein ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur staatlichen Fischereiprüfung in Sachsen muss vorliegen.
- Das Zertifikat zur Absolvierung eines Vorbereitungskurses inklusive Bescheinigung über die Teilnahme am Praxistag ist einzureichen.
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses wird benötigt; beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebescheinigung.
- Der Wohnsitz muss in Sachsen liegen.
b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
Prüfungstermine werden in Sachsen das gesamte Jahr über angeboten. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel 4-6 Wochen nach dem absolvierten Praxistag statt. Nach dem Praxistag erhalten Sie automatisch eine Einladung der DEKRA Sachsen mit allen relevanten Informationen zu Ort und Uhrzeit Ihrer Prüfung per Post zugeschickt.
Unverzichtbar ist, dass sowohl der Vorbereitungskurs als auch der Praxistag vollständig absolviert wurden - ohne diese beiden Nachweise ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich. Nach erfolgter Anmeldung ist noch die fällige Prüfungsgebühr zu überweisen.
c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
Wichtig! Zu Beginn der Prüfung ist eine Ausweiskontrolle Pflicht. Bringen Sie daher zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass mit - beim Reisepass zusätzlich eine Kopie der Meldebestätigung. Ausserdem benötigen Sie einen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte.
Die Fischereiprüfung in Sachsen besteht aus einem schriftlichen Teil:
- Die Theoretische Prüfung umfasst 60 Fragen aus 5 verschiedenen Themengebieten.
Die Theoretische Prüfung läuft im Multiple-Choice-Verfahren ab. Aus einem Pool von ca. 1000 Fragen werden je 12 Fragen aus den folgenden 5 Themengebieten zusammengestellt. Pro Frage steht jeweils eine von drei Antwortmöglichkeiten als korrekt zur Auswahl:
- Allgemeine Fischkunde: Schwerpunkt auf Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen.
- Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten hinsichtlich Fortpflanzung, bevorzugtem Lebensraum und Physiognomie.
- Gerätekunde: Angelgerät, Zubehör und Knoten.
- Gewässerkunde: Gewässertypen und ihre ökologischen Eigenschaften.
- Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz Sachsen, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglern.
Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 45 der 60 Fragen und je Themenkomplex mindestens 8 Fragen richtig beantwortet wurden. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten, danach bricht das System die Prüfung ab. Das Ergebnis wird unmittelbar danach angezeigt und ausgedruckt. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen das Prüfungszeugnis ausgehändigt, mit dem Sie anschliessend zur zuständigen Gemeinde gehen und den Fischereischein beantragen können.
d.) Prüfungsvorbereitung
Eine pauschale Aussage darüber, wie lange man für die Prüfungsvorbereitung benötigt, lässt sich nicht treffen. Erfahrungsgemäss sind jedoch 4-6 Wochen ein realistischer Richtwert. Der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt, sodass Sie mit der richtigen Lernstrategie gut gerüstet in die Prüfung gehen.
(1) Wie bereitet man sich am besten vor?
Die verfügbaren Vorbereitungskurse sind gleichzeitig das beste Lernwerkzeug. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Kursformate: Präsenzkurse, die häufig von Angelvereinen angeboten werden, sowie Onlinekurse bei spezialisierten Anbietern.
Präsenzkurse finden zu festen Terminen in einer Gruppe statt und folgen einem gemeinsamen Lerntempo - unabhängig vom individuellen Wissensstand der Teilnehmenden. Onlinekurse bieten demgegenüber deutlich mehr zeitliche Freiheit: Sie lernen dann, wenn es Ihr Berufs- und Familienleben zulässt, können die Intensität einzelner Themengebiete selbst steuern und bei Fragen den Kursleiter direkt kontaktieren. Welches Format besser zu Ihnen passt, müssen Sie letztlich selbst entscheiden.
(2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
Mehrere Wochenenden am Stück für einen Präsenzkurs zu blockieren, ist für viele Menschen schlicht nicht realistisch. Genau hier liegt die Stärke von Onlinekursen: Sie nutzen jedes verfügbare Zeitfenster - ob früh morgens, abends nach der Arbeit oder am Wochenende. Diese flexible, familienfreundliche Lernform erfreut sich deshalb wachsender Beliebtheit.

(3) Was kosten Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung?
In Sachsen stehen Ihnen Präsenzkurse bei Angelvereinen und Onlinekurse verschiedener Anbieter zur Auswahl. Präsenzkurse sind häufig etwas günstiger, dafür an feste Termine und ein einheitliches Lerntempo gebunden. Onlinekurse bieten mehr Flexibilität und ermöglichen es, gezielt an den eigenen Schwachstellen zu arbeiten. Besonders attraktiv werden Onlinekurse, wenn ein Angelausrüstungs-Starterpaket im Angebot enthalten ist - so amortisiert sich der Kurspreis schnell.
Zusätzlich zu den Kurskosten fällt in Sachsen die Teilnahme an einem verpflichtenden Praxistag an. Dieser dauert in der Regel 6-8 Stunden und wird meist von lokalen Angelvereinen organisiert. Die Teilnahme am Praxistag ist eine zwingende Voraussetzung für die Prüfungszulassung.
(4) Was lernt man bei (Online-)Angelschulen?
Was dürfen Sie von den Kursformaten konkret erwarten? Beide Varianten decken sämtliche prüfungsrelevanten Themengebiete ab. Der theoretische Kursteil muss mindestens 22 Stunden umfassen.
Bei Präsenzkursen kommen Lehrbücher, Schaubilder, kurze Videosequenzen und weitere Lernmittel zum Einsatz, die der Kursleiter ergänzend einbindet.
Onlinekurse folgen einer ähnlichen inhaltlichen Struktur, bieten aber erheblich mehr Flexibilität: Die einzelnen Lerneinheiten sind in sich abgeschlossen, sodass Sie die Reihenfolge selbst bestimmen und einzelne Einheiten beliebig oft wiederholen können. Die Inhalte - einschliesslich der Lernvideos - werden regelmässig aktualisiert und entsprechen damit stets dem aktuellen Stand.
Viele Online-Anbieter erfassen den individuellen Lernfortschritt statistisch, sodass Sie jederzeit genau wissen, in welchen Themenbereichen noch Nachholbedarf besteht. Auch Probeprüfungen lassen sich flexibel und jederzeit absolvieren. Sobald der Kurs abgeschlossen und die Probeprüfung bestanden ist, ist die Anmeldung zur offiziellen Fischereiprüfung bei vielen Anbietern direkt über das Online-Portal möglich.
Da der Praxistag für alle Kandidaten gleichermassen verpflichtend ist, entfällt an dieser Stelle der Unterschied zwischen Präsenz- und Onlinekurs.
Anwendungshinweis
Ob Sie sich für einen Präsenz- oder Onlinekurs entscheiden: Beginnen Sie Ihre Vorbereitung frühzeitig und nutzen Sie die Probeprüfungen konsequent. Wer die Fragen aus allen 5 Themengebieten regelmässig trainiert und dabei gezielt auf die Mindestpunktzahl je Themenkomplex achtet, geht gut vorbereitet in die Prüfung. Denken Sie daran: Am Prüfungstag müssen sowohl das Kurs-Zertifikat als auch die Bestätigung des Praxistages im Original vorliegen - legen Sie diese Unterlagen rechtzeitig bereit.
e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Prüfungszeugnis. Mit diesem begeben Sie sich zur Fischereibehörde der zuständigen Gemeinde oder Stadt und beantragen dort Ihren Fischereischein. Neben dem Prüfungszeugnis benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles Passfoto. Es fallen Verwaltungsgebühren an, die sich je nach Alter und gewählter Scheinart zusammensetzen aus einer Gebühr und der Fischereiabgabe.
Ab diesem Punkt benötigen Sie lediglich noch den passenden Fischereierlaubnisschein für Ihr Wunschgewässer - und können loslegen.
III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen
Mit dem in der Tasche steckenden Fischereischein haben Sie den Nachweis erbracht, waidgerecht angeln zu können. Der letzte Schritt auf dem Weg zur ersten legalen Angel ist der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins für Ihr gewünschtes Gewässer. Dieser kann direkt beim Pächter oder Eigentümer erworben werden, sofern Erlaubnisscheine ausgegeben werden. Eine nützliche Anlaufstelle für die Recherche nach sächsischen Angelgewässern ist der Angelatlas Sachsen unter angelatlas-sachsen.de, der detaillierte Informationen zu den verschiedenen Angelrevieren im Freistaat bereitstellt.
IV.) Angeln ohne Fischereischein - Busgelder
Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - das heisst ohne gültigen Fischereierlaubnisschein - ist kein Kavaliersdelikt. Es wird als Straftat nach § 293 StGB (Wilderei) bewertet und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Daneben existieren weitere Verstösse, die zwar nicht unter das Strafrecht fallen, aber als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden und mit Geldbussen bis zu 5.000 - sowie der Einziehung der mitgeführten Angelgeräte - geahndet werden können.
Ordnungswidrigkeiten (Quelle: bussgeldkatalog.org)
Zu den Ordnungswidrigkeiten, die allesamt mit Geldbussen bis zu diesem Betrag belegt werden können, zählen unter anderem:
- Fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein - oder ohne diese auf Verlangen vorzeigen zu können.
- Fahrlässige oder vorsätzliche Nutzung von künstlichem Licht als Lockmittel, elektrischem Strom oder anderen fischverletzenden bzw. -vergiftenden Hilfsmitteln.
- Fahrlässiges oder vorsätzliches Mitführen von fangfertigem Angelgerät an Gewässern, für die keine Angelberechtigung besteht.
- Fahrlässiges oder vorsätzliches Aussetzen von seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Fischen.
- Fahrlässige oder vorsätzliche Ausübung des Fischfangs auf Fischwegen oder in unmittelbarer Nähe davon.
- Fischfang mit Aalharken, Sperren, Harpunen, Schlingen, Fischgabeln, Reissangeln oder Schusswaffen.
- Fischfang mit mehr als 3 ein- bis dreischenkeligen Angelhaken je Angel.
- Absichtliches Fangen oder Töten von ganzjährig geschonten Fischarten wie Elritze, Lachs, Meerforelle und Stör - ebenso der Versuch.
- Nachstellen, Fangen oder Töten von besonders geschützten Krebsen, Muscheln und Fischnährtieren.
- Gezielter Fang von Fischen während der Schonzeit.
- Unterlassen des unverzüglichen und schonenden Zurücksetzens von Fischen während der Schonzeit oder bei Unterschreitung des Mindestmasses.
- Füttern von wildlebenden Fischen (ausgenommen das Anfüttern zum Zweck des Fischfangs).
Achtung: Diese Auflistung ist nicht abschliessend und dient lediglich als grober Überblick.

























