Dein Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern!

Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern – Alles, was Sie wissen müssen

Riesenhechte auf der Müritz, Meerforellen in der Rügener Bucht oder Zander in einem der unzähligen Binnengewässer – das anglerische Spektrum in Mecklenburg-Vorpommern ist kaum zu überbieten. Rund 2000 Seen, nahezu 26000 km Fliessgewässer und etwa 2000 km Küstenlinie machen das Bundesland zu einem der attraktivsten Angelreviere Deutschlands überhaupt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich gezielt und zeitsparend auf die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Schritte nach bestandener Prüfung noch auf Sie warten, bevor Sie endlich die Angel auswerfen dürfen.

Die zentralen Informationen finden Sie zunächst kompakt in der folgenden Übersichtstabelle – die detaillierten Erläuterungen folgen danach im Fliesstext.

Das Wichtigste in Kürze:

Zuständiger Landesverband

Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein?

Der Fischereischein dokumentiert die persönliche Sachkunde gemäss den landesrechtlichen Vorschriften und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben.

Der Fischereierlaubnisschein ist dagegen die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. In der Regel setzt der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins den Besitz des Fischereischeins voraus. Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt an nahezu allen Gewässern beide Dokumente.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen zu können?

  • Mindestalter: ab 10 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung (spätestens eine Woche vor dem Termin) über dieses Antragsformular
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte

Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung?

Von der Fischereischeinpflicht befreit sind Menschen mit Behinderung, die als Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch anerkannt sind oder durch ein amtsärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen das Ablegen der Fischereischeinprüfung nicht möglich ist. Wer von dieser Befreiung Gebrauch macht, muss beim Angeln unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers stehen. Der Nachweis der Schwerbehinderung bzw. das amtsärztliche Attest ist zusammen mit der Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer mitzuführen und den Kontrollbefugten auf Verlangen vorzulegen.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Jugendfischereischein?

Nein. Kinder dürfen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers angeln, ohne selbst eine Prüfung abgelegt zu haben. Die Prüfung für den offiziellen Fischereischein kann bereits ab dem 10. Lebensjahr abgelegt werden.

Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an?

Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher der Ämter in Mecklenburg-Vorpommern. (--> Kontakt)

Wo und wann findet die Prüfung statt?

Aktuelle Termine und Prüfungsorte finden Sie HIER.

Sind Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend?

Nein!

Wie lange ist der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gültig?

Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit und ist in ganz Deutschland in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein sowie gegebenenfalls der Fischereiabgabe gültig.

Wie ist die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut? Was sind die einzelnen Prüfungsinhalte?

Die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern besteht ausschliesslich aus einer theoretischen Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren mit fünf Themenbereichen:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Besondere Fischkunde
  • Gerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Gesetzeskunde

Zum Bestehen sind mindestens 45 von 60 Fragen korrekt zu beantworten, wobei aus jedem Themenbereich mindestens 6 Antworten richtig sein müssen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
    • a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
    • b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
  • II. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
    • 1. Ablauf der Fischereiprüfung
    • 2. Was genau wird in der Prüfung verlangt?
    • 3. Wie lange muss ich lernen?
    • a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
    • b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
    • c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
    • d. Prüfungsvorbereitung
    • e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?
  • III. Touristenangelschein
  • IV. Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld

I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

Schön hier, wa?

a. Unerschöpfliche Möglichkeiten

Meck-Pomm ist ohne jede Übertreibung ein Paradies für Anglerinnen und Angler jeder Ausrichtung. Die Mecklenburgische Seenplatte, einsame Ostseestrände, verwunschene Weiher sowie kleine und grosse Flüsse – die Vielfalt der Landschaft ist beeindruckend. Dank der vergleichsweise geringen Bevölkerungsdichte finden Sie nahezu immer einen stillen Spot, an dem Sie Ihrem Hobby vollkommen ungestört nachgehen können.

Wer Egli, Zander und Co. erfolgreich und rechtssicher nachstellen möchte, benötigt neben der passenden Ausrüstung in aller Regel zwei Dokumente, die der Gesetzgeber leider sprachlich sehr ähnlich benannt hat: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.

b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

So ähnlich die Begriffe klingen mögen – rechtlich trennen sie Welten:

  • Der Fischereischein (im Volksmund auch „Angelschein" genannt) ist in nahezu allen Bundesländern die Grundvoraussetzung fürs Angeln. Er belegt die persönliche Sachkunde des Inhabers gemäss den landesrechtlichen Vorgaben und ist in der Regel an das Bestehen der Fischereiprüfung geknüpft. Vereinfacht gesagt: Die Gesetzgebung der meisten Bundesländer verlangt von allen, die angeln wollen, zunächst in einer Prüfung nachzuweisen, dass sie das Angeln unter Beachtung bestimmter Verhaltensgrundsätze sachkundig ausüben können.
  • Der Fischereierlaubnisschein (auch Fischereilizenz, Fischereierlaubnis, Angelkarte oder Gewässerschein genannt) ist dagegen eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Anders ausgedrückt: Eigentümer oder Pächter können es einem Dritten – meist gegen ein Entgelt – erlauben, ihr Gewässer zu befischen. Diese Erlaubnis bescheinigt jedoch keinerlei Sachkunde des Berechtigten.

Für nahezu alle deutschen Gewässer sind beide Dokumente erforderlich. Den prüfungsgebundenen Fischereischein sollte man dabei als die grundlegende Voraussetzung betrachten, da die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen – sei es der Eigentümer, der Pächter, ein Angelgeschäft oder ein Portal wie Fiskado – vorab die Vorlage des Fischereischeins verlangen.

Wichtig! Es besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bussgeld von bis zu 75000 geahndet werden kann. Wer hingegen ohne Fischereierlaubnisschein angelt – also ohne die Genehmigung des Eigentümers oder Pächters –, erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei gemäss § 293 StGB. Dieser Straftatbestand wird nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern potentiell mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet.

II. Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern

In nahezu allen Bundesländern* schreibt das Landesrecht vor, dass zum Angeln ein Fischereischein erforderlich ist. Egal an welchem deutschen Gewässer Sie die Angel auswerfen möchten – ohne diesen Nachweis wird es kaum möglich sein.

*In Niedersachsen ist dies zwar formal anders geregelt, doch in der Praxis geben die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer und Pächter) Fischereierlaubnisscheine ausnahmslos nur an Personen aus, die bereits einen Fischereischein besitzen.

In Mecklenburg-Vorpommern weisen Sie Ihre Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerkunde und Fischereirecht in einer rein theoretischen Prüfung nach. Für die Zulassung zu dieser Prüfung gelten folgende Bedingungen.

a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
  • Mindestalter: 10 Jahre
  • Fristgerechte Anmeldung (spätestens eine Woche vor dem Termin) über dieses Antragsformular
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
b. Anmeldung für die Fischereiprüfung

Die Durchführung der Fischereischeinprüfung liegt in den Händen der Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie der Amtsvorsteher der Ämter in Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuelle Terminübersicht finden Sie HIER.

c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung in Meck-Pomm ist eine reine Theorieprüfung!

Im Multiple-Choice-Verfahren sind 60 Fragen aus verschiedenen Themenbereichen zu beantworten. Für die gesamte Prüfung stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung.

Wichtig! Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht – bringen Sie also Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ebenfalls griffbereit haben sollten Sie einen blau oder schwarz schreibenden Kugelschreiber.

(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?

Ähnlich wie beim Führerschein existiert ein fest definierter Fragenkatalog, der fünf Themenkomplexe umfasst:

  1. Allgemeine Fischkunde: Schwerpunktmässig Fragen zu Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten und Besonderheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen.
  2. Besondere Fischkunde: Fragen zu den Eigenheiten einzelner Fischfamilien und -arten – Fortpflanzung, bevorzugter Lebensraum, Physiognomie und mehr.
  3. Gewässerkunde: Fragen zu verschiedenen Gewässertypen und deren charakteristischen Eigenschaften.
  4. Gerätekunde: Fragen rund um das Gerät und Zubehör, das beim Angeln zum Einsatz kommt.
  5. Gesetzeskunde: Fragen zum Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern sowie zu den Rechten und Pflichten von Anglerinnen und Anglern.

Für die Prüfung werden aus dem Gesamtkatalog von 1180 Fragen aus jedem Themenbereich jeweils 12 Fragen ausgewählt. Bestanden haben Sie, wenn Sie je Themengebiet mindestens 6 Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen korrekt beantworten.

(3) Wie lange muss ich lernen?

Etwas Vorbereitungszeit sollten Sie definitiv einplanen – aber übertriebener Druck ist fehl am Platz, denn der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt. Eine pauschale Aussage zur Lernzeit ist schwierig, doch bei einer realistischen Einschätzung neben Alltag, Beruf und Familie sind 4 bis 6 Wochen ein guter Richtwert.

d. Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung auf die Fischereiprüfung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Wer gerne mit Büchern arbeitet, kann sich die prüfungsrelevanten Inhalte autodidaktisch erarbeiten. Alternativ werden Vorbereitungskurse angeboten – sowohl als Präsenzkurs als auch in digitaler Form für all jene, die flexibel und im eigenen Tempo lernen möchten.

Online-Angelschule: Angelschein bequem von zu Hause aus?

Mehrere empfehlenswerte Angelschulen bieten digitale Kurse an, die jederzeit und ortsunabhängig abrufbar sind und eine familienfreundliche sowie effiziente Alternative zur Präsenzvorbereitung darstellen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Anglerschmiede ans Herz legen, die seit 2023 zum Hecht & Barsch-Universum gehört.

Ein häufig genannter Einwand lautet, dass Präsenzkurse die praktische Vorbereitung erleichtern. Für Mecklenburg-Vorpommern spielt das allerdings keine Rolle, da hier ausschliesslich theoretisch geprüft wird. Die Anglerschmiede bietet digitale Gerätebautests und äusserst detaillierte Lernvideos an, die keine Fragen offenlassen. Etwas Eigendisziplin braucht es natürlich, um erlernte Montagen oder Knoten dann tatsächlich im eigenen Wohnzimmer zu üben. Ein weiterer praktischer Vorteil der Anglerschmiede: Sie nimmt Ihnen auf Wunsch den bürokratischen Aufwand ab und leitet die Prüfungsanmeldung für Sie in die Wege.

e. Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Bei solider Vorbereitung steht dem Bestehen der Prüfung nichts im Wege. Im Anschluss können Sie Ihren Fischereischein beantragen.

Den offiziellen Antrag zum Fischereischein auf Lebenszeit in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier. Für die Beantragung bei der Unteren Fischereibehörde benötigen Sie ausserdem ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereischeinprüfung im Original und als Kopie.

---> Liste der Ausgabestellen für Fischereischeine <---

Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern wird auf Lebenszeit ausgestellt. Daneben wird jedoch eine jährliche Fischereiabgabe fällig, und für die jeweiligen Gewässer benötigen Sie – wie bereits erläutert – stets auch einen Fischereierlaubnisschein.

III. Touristenangelschein

Traum für Urlauber: der Touristenangelschein!

Mecklenburg-Vorpommern hält eine interessante Sonderregelung bereit: Urlauberinnen und Urlauber können einen Touristenangelschein erwerben, ohne zuvor die Fischereischeinprüfung abgelegt zu haben. Dieser Schein ist auf 28 Tage befristet, lässt sich innerhalb eines Kalenderjahres jedoch gegen eine Gebühr verlängern. Ob Sie Ihren Wohnsitz in Meck-Pomm, in einem anderen Bundesland oder ausserhalb Deutschlands haben, spielt dabei keine Rolle. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, und zusätzlich ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

---> Ausgabestellen für den Touristenangelschein <---

Selbstverständlich benötigen Sie auch mit dem Touristenangelschein für jedes Gewässer einen entsprechenden Fischereierlaubnisschein.

IV. Angeln ohne Fischereischein - Bussgelder

Wie bereits weiter oben ausgeführt, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung – also ohne Fischereierlaubnisschein – als Straftat gemäss § 293 StGB (Wilderei) gewertet und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Daneben gibt es weitere Verstösse, die zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, jedoch als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einer erheblichen Geldbusse belegt werden können. HIER finden Sie eine Auflistung der relevanten Ordnungswidrigkeiten aus dem Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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