Riesenhechte auf der Müritz, Meerforellen in den Buchten vor Rügen oder Egli in den unzähligen Seen der Mecklenburgischen Seenplatte - kaum ein anderes Bundesland vereint eine solche Bandbreite an Angelmöglichkeiten. Mit rund 2000 Seen, fast 26000 km Fliessgewässern und einer Küstenlinie von etwa 2000 km ist Meck-Pomm für Petri-Jünger schlicht und ergreifend ein Eldorado.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich strukturiert und zielgerichtet auf die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Schritte nach der bestandenen Prüfung folgen, bis Sie endlich die Angel auswerfen dürfen.
Die wesentlichen Eckpunkte finden Sie zunächst in der folgenden Übersichtstabelle - die detaillierten Erläuterungen folgen anschliessend im Fliesstext.
Das Wichtigste in Kürze:
Zuständiger Landesverband |
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. |
Gibt es einen Unterschied zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein? |
Der Fischereischein ist der persönliche Sachkundenachweis gemäss den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und wird in aller Regel durch das Bestehen der Fischerprüfung erworben. Der Fischereierlaubnisschein hingegen ist die Genehmigung, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Der Fischereischein ist dabei typischerweise die Grundvoraussetzung, um überhaupt einen Fischereierlaubnisschein erwerben zu können. Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt in nahezu allen Gewässern beide Dokumente. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an der Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen zu können? |
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Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? |
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowie Personen, die durch ein amtsärztliches Attest nachweisen können, dass sie an der Prüfung gehindert sind, können von der Fischereischeinpflicht befreit werden. In diesem Fall ist das Angeln nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischein-Inhabers gestattet. Der entsprechende Nachweis muss gemeinsam mit der Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer beim Angeln mitgeführt und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorgelegt werden. |
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Jugendfischereischein? |
Nein. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren dürfen jedoch in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers angeln, ohne vorab eine Prüfung abgelegt zu haben. Die Prüfung für den offiziellen Fischereischein kann bereits ab dem 10. Lebensjahr absolviert werden. |
Wo meldet man sich für die Fischerprüfung an? |
Zuständig für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Amtsvorsteher der Ämter. |
Wo und wann findet die Prüfung statt? |
Die aktuellen Prüfungstermine und -orte sind über das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) abrufbar. |
Sind Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtend? |
Nein. |
Wie lange ist der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gültig? |
Der Fischereischein gilt auf Lebenszeit und ist in ganz Deutschland in Verbindung mit dem jeweiligen Erlaubnisschein sowie der anfallenden Fischereiabgabe gültig. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Fischereiabgabe jährlich fällig. |
Wie ist die Fischerprüfung in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut? |
Die Prüfung ist rein theoretisch und besteht aus fünf Themengebieten (Multiple-Choice):
Zum Bestehen müssen mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet werden, wobei aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen korrekt sein müssen. |
Inhaltsverzeichnis
- I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
- b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
- II. Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern
- a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
- c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
- d. Prüfungsvorbereitung
- e. Wie erhalten Sie Ihren Fischereischein nach bestandener Prüfung?
- III. Touristenangelschein
- IV. Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld-Risiken
I. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern

a. Unerschöpfliche Möglichkeiten
Meck-Pomm ist ohne jede Übertreibung eines der attraktivsten Angelreviere Deutschlands. Die Mecklenburgische Seenplatte mit ihren weitläufigen Wasserflächen, einsame Ostseestrände, stille Waldweiher sowie kleine und grosse Flüsse - diese Landschaft bietet eine Vielfalt, die kaum zu überbieten ist. Die vergleichsweise geringe Bevölkerungsdichte sorgt dafür, dass Sie an den meisten Spots tatsächlich für sich allein angeln können, ganz ohne Gedränge am Ufer.
Wer Egli, Zander und Co. erfolgreich und mit der nötigen rechtlichen Absicherung nachstellen möchte, benötigt neben der richtigen Ausrüstung zwei Dokumente, die der Gesetzgeber sprachlich leider nicht klarer voneinander abgegrenzt hat: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.
b. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein
Trotz der klanglichen Ähnlichkeit trennt beide Begriffe ein wesentlicher rechtlicher Unterschied:
- Der Fischereischein (im Volksmund häufig als ‚Angelschein' bezeichnet) ist in nahezu allen Bundesländern die unverzichtbare Grundlage, um überhaupt legal angeln zu dürfen. Er stellt einen durch das jeweilige Landesrecht geregelten Sachkundenachweis dar und ist in der Regel an das Bestehen einer Fischereiprüfung geknüpft. Vereinfacht gesagt: Der Gesetzgeber verlangt von angehenden Anglern den Nachweis, dass sie das Handwerk verantwortungsvoll und nach anerkannten Verhaltensregeln ausüben können.
- Der Fischereierlaubnisschein (auch als Fischereilizenz, Angelkarte oder Gewässerschein bekannt) ist dagegen eine privatrechtliche Genehmigung, an einem konkret bezeichneten Gewässer oder Gewässerabschnitt angeln zu dürfen. Anders formuliert: Eigentümer oder Pächter erteilen gegen ein Entgelt die Erlaubnis, ihr Gewässer zu befischen. Diese Erlaubnis sagt jedoch nichts über die fachliche Befähigung des Inhabers aus.
Für nahezu alle deutschen Gewässer werden beide Dokumente benötigt. Dabei ist der prüfungsgebundene Fischereischein klar die Schlüsselvoraussetzung - die meisten Erlaubnisschein-Aussteller (Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte oder Online-Portale) verlangen dessen Vorlage, bevor sie eine Fischereierlaubnis ausgeben.
Wichtig! Zwischen dem Angeln ohne Fischereischein und dem Angeln ohne Fischereierlaubnisschein besteht ein erheblicher rechtlicher Unterschied. Wer ohne Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bussgeld von bis zu 75000 geahndet werden kann. Wer dagegen ohne Fischereierlaubnisschein angelt - also ohne die Genehmigung des Gewässereigentümers oder -pächters - macht sich der Fischwilderei (§ 293 StGB) strafbar und riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
II. Der Fischereischein für Mecklenburg-Vorpommern

In nahezu allen deutschen Bundesländern* schreibt das Landesrecht vor, dass zum Angeln ein Fischereischein erforderlich ist. Wer hierzulande die Angel auswerfen möchte, kommt um diesen Nachweis also in aller Regel nicht herum.
*In Niedersachsen ist der Fischereischein formal zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis vergeben die Fischereirechtsinhaber (Eigentümer und Pächter) ihre Erlaubnisscheine jedoch ausschliesslich an Personen, die einen Fischereischein vorlegen können. |
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Nachweis der Sachkunde im Rahmen einer rein theoretischen Prüfung. Für die Zulassung zu dieser Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
a. Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
- Mindestalter: 10 Jahre
- Fristgerechte Anmeldung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin über das offizielle Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
b. Anmeldung für die Fischereiprüfung
Die Durchführung der Fischereischeinprüfung obliegt den Bürgermeistern der Städte und amtsfreien Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sowie den Amtsvorstehern der zuständigen Ämter. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Website des LALLF.
c. Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
(1) Ablauf der Fischereiprüfung
Die Fischereiprüfung in Mecklenburg-Vorpommern ist ausschliesslich eine Theorieprüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren werden 60 Fragen aus 6 Themengebieten gestellt, für deren Beantwortung 120 Minuten zur Verfügung stehen.
Wichtig! Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht - nehmen Sie daher zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ausserdem wird ein Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte benötigt.
(2) Was genau wird in der Prüfung verlangt?
Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festgelegten Fragenkatalog, der sich auf 5 Themenkomplexe verteilt:
- Allgemeine Fischkunde: Schwerpunktmässig Fragen zu Körperbau, Organfunktionen und Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
- Besondere Fischkunde: Fragen zu Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten, u.a. zu Fortpflanzung, bevorzugtem Lebensraum und Physiognomie
- Gewässerkunde: Fragen zu Gewässertypen und deren charakteristischen Eigenschaften
- Gerätekunde: Fragen zu Angelgerät und Zubehör
- Gesetzeskunde: Fragen zum Landesfischereigesetz, zu geschützten Tierarten an Gewässern sowie zu Rechten und Pflichten von Anglern
Aus dem gesamten Fragenkatalog von 1180 Fragen werden für die Prüfung jeweils 12 Fragen pro Themenbereich herangezogen. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn je Themengebiet mindestens 6 Fragen und in der Gesamtwertung mindestens 45 von 60 Fragen korrekt beantwortet wurden.
(3) Wie lange sollte man lernen?
Der Prüfungsrahmen ist klar definiert, was die Vorbereitung deutlich überschaubarer macht, als viele zunächst erwarten. Eine pauschale Lernzeit lässt sich nicht verbindlich nennen - wer jedoch den Alltag mit Beruf und Familie in Einklang bringen muss, für den sind 4 bis 6 Wochen eine realistische Orientierungsgrösse.
d. Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfungsvorbereitung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Wer gerne mit Büchern arbeitet, kann sich die Lerninhalte eigenständig erarbeiten. Wer lieber strukturiert vorgeht, findet sowohl Präsenzkurse als auch Online-Angebote, die ein flexibles Lernen im eigenen Tempo ermöglichen.
Online-Angelschule: Prüfungsvorbereitung von zuhause aus
Digitale Angelschulen bieten den Vorteil, dass ihre Kursunterlagen jederzeit und ortsunabhängig abrufbar sind - eine familienfreundliche und effiziente Alternative zum Präsenzkurs. Seit 2023 gehört die Anglerschmiede zum Hecht & Barsch-Verbund und ist eine empfehlenswerte Anlaufstelle für die Prüfungsvorbereitung.

Der naheliegende Einwand, dass Präsenzkurse für die praktische Vorbereitung besser geeignet seien, spielt für Mecklenburg-Vorpommern keine entscheidende Rolle, da hier ausschliesslich theoretisch geprüft wird. Die Anglerschmiede bietet digitale Gerätebautests und detaillierte Lernvideos an, die sämtliche Prüfungsthemen umfassend abdecken. Wer die gelernten Knoten und Montagen im eigenen Wohnzimmer übt, ist bestens gerüstet. Ein weiterer praktischer Vorteil: Auf Wunsch übernimmt die Anglerschmiede auch die Prüfungsanmeldung für Sie und nimmt Ihnen damit den bürokratischen Aufwand ab.
Anwendungshinweis von hechtundbarsch.ch
Gerade für Schweizer Angler, die einen Ausflug nach Mecklenburg-Vorpommern planen, lohnt sich ein Blick auf die gegenseitige Anerkennung von Fischereiausweisen: Der in der Schweiz erworbene Fischereiausweis (kantonaler Fischereipatent) wird in Deutschland nicht als Ersatz für den deutschen Fischereischein anerkannt. Wer also in Meck-Pomm legal angeln möchte, benötigt zwingend einen deutschen Fischereischein. Planen Sie einen längeren Aufenthalt oder regelmässige Angelreisen nach Deutschland, ist die Absolvierung der deutschen Fischereiprüfung daher eine sinnvolle Investition - der Schein gilt schliesslich auf Lebenszeit und öffnet Ihnen die Türen zu allen deutschen Gewässern.
e. Wie erhalten Sie Ihren Fischereischein nach bestandener Prüfung?
Wer die Prüfung mit solider Vorbereitung ablegt, sollte sie problemlos bestehen. Im Anschluss können Sie Ihren Fischereischein beantragen.
Der offizielle Antrag auf den Fischereischein auf Lebenszeit in Mecklenburg-Vorpommern ist beim LALLF erhältlich. Bei der Antragstellung bei der Unteren Fischereibehörde benötigen Sie ausserdem ein aktuelles Passbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie das Prüfungszeugnis im Original und als Kopie.
Der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern wird auf Lebenszeit ausgestellt. Zu beachten ist jedoch, dass jährlich eine Fischereiabgabe fällig wird und für jedes Gewässer zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein erforderlich ist.
III. Touristenangelschein
Eine attraktive Option für Urlauber: der Touristenangelschein.
Mecklenburg-Vorpommern kennt eine interessante Sonderregelung für Feriengäste: Wer als Urlauber in Meck-Pomm angeln möchte, ohne die Fischereiprüfung abgelegt zu haben, kann einen Touristenangelschein beantragen. Dieser ist auf 28 Tage befristet, kann innerhalb eines Kalenderjahres jedoch gegen Gebühr verlängert werden. Ob Sie Ihren Wohnsitz in Meck-Pomm, in einem anderen deutschen Bundesland oder im Ausland - etwa in der Schweiz - haben, ist dabei unerheblich. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden; ausserdem ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Auch mit dem Touristenangelschein ist für jedes Gewässer zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.
IV. Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld-Risiken
Wie bereits erläutert, stellt das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne gültigen Fischereierlaubnisschein - eine Straftat im Sinne von § 293 StGB (Wilderei) dar. Dies kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.
Davon zu unterscheiden sind weitere Verstösse, die zwar nicht strafrechtlich relevant sind, aber als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit einer Geldbusse von bis zu 75000 belegt werden können. Eine vollständige Auflistung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Website des Landesrechts Mecklenburg-Vorpommern.


























