Geschätzte Hecht & Egli-Fans,
mit dem 1. Januar beginnt in Berlin erneut die Schonzeit - für Hecht gilt sie bis zum 30. April, für Zander sogar bis zum 31. Mai. Die Berliner Landesfischereiverordnung (LFischO) legt in § 18 Angelfischerei (3) zusätzlich fest:
"Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."
Schonzeit für Raubfische überbrücken
Vier Monate ohne Raubfisch-Action - das klingt nach einer langen Durststrecke. Doch wer die Regelungen genau kennt, findet legale und spannende Wege, auch in dieser Zeit sinnvoll am Wasser aktiv zu bleiben.
Egliangling mit der Friedfischangel
Ein genauer Blick in § 18 Angelfischerei (2) der LFischO lohnt sich: Kunstköder mit einer Gesamtlänge von maximal 2 cm sowie wirbellose Naturköder wie Tauwürmer fallen dort nicht unter die Definition eines Raubfischköders. Der exakte Wortlaut:
"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."
Das Fischereiamt Berlin bekräftigt diese Auslegung im offiziellen Flyer "Richtiges Fischen" auf Seite 8 unmissverständlich:
"Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 Zentimeter betragen, können zum Beispiel ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden."
Sobald Sie auf Raubfischköder verzichten, gilt Ihre Rute rechtlich als Friedfischangel. Egli unterliegen in Berlin keiner eigenen Schonzeit und dürfen damit auch zwischen dem 1. Januar und dem 30. April legal beangelt werden.
Anwendungshinweis
Wenn Sie in der Schonzeit auf Egli abzielen, empfiehlt sich gezielt der Einsatz von Micro-Jigs, kleinen Twistern oder Mini-Spinnern mit einer Körperlänge von höchstens 2 cm. Achten Sie dabei auf ein leichtes Tackle mit feiner Schnur und sensibler Rute - so spüren Sie auch bei zurückhaltenden Fischen jeden Biss zuverlässig, und der Drill macht selbst bei kleineren Eglin echte Freude. Kontrollieren Sie die Gesamtlänge Ihrer Köder vor dem Einsatz sorgfältig, um stets auf der sicheren Seite der Vorschriften zu bleiben.
Friedfischangeln als Horizonterweiterung
Wer die vier Monate nicht ausschliesslich dem Egliangeln widmen möchte, kann die Zeit produktiv nutzen, um sich mit dem Friedfischangeln auseinanderzusetzen. Auch für überzeugte Raubfischangler bietet ein grosser Karpfen an einem ruhigen Berliner Gewässer durchaus reizvolle Abwechslung - eine Erfahrung, die den eigenen Angelhorizont nachhaltig erweitern kann.
Raubfischangeln in Brandenburg
Ein Ausflug ins benachbarte Brandenburg ist gerade während des Berliner Raubfischköderverbots eine attraktive Option. Dort gilt die Hechtschonzeit nur vom 1. Februar bis zum 31. März - also zwei Monate kürzer als in Berlin. Für Zander läuft sie vom 1. April bis zum 31. Mai, was immerhin drei Monate weniger als in der Hauptstadt bedeutet. Ein generelles Raubfischköderverbot, wie es Berlin kennt, existiert in Brandenburg zu keiner Jahreszeit.
§ 2 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmasse (1) der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) formuliert den Schutz so:
Es ist verboten, den in der Anlage genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmass erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten.
Aufgrund der entspannteren Gesetzeslage und der kurzen Anfahrt aus Berlin ist Brandenburg im Januar und Februar eine ernstzunehmende Destination für alle, die nicht auf aktives Raubfischangeln verzichten möchten.
Raubfischangeln in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern geht in der Binnenfischerei noch einen Schritt weiter: Für Hecht und Zander sind dort in den Binnengewässern gesetzlich keine Schonzeiten vorgeschrieben. Ein Raubfischköderverbot nach Berliner Muster gibt es ebenfalls nicht. In den Küstengewässern hingegen gilt für Hecht die Schonzeit vom 1. März bis zum 30. April und für Zander vom 23. April bis zum 22. Mai. Wer einen Tagesausflug in den Norden plant, findet in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur eine grosszügigere Rechtslage, sondern auch Gewässer von aussergewöhnlicher Qualität.
Weitere Bundesländer: weitere Möglichkeiten
Da sich dieser Beitrag bewusst auf die Perspektive eines Berliner Raubfischanglers konzentriert und die genannten Alternativen bereits ein breites Spektrum abdecken, werden weitere Bundesländer hier nicht einzeln behandelt. Einen verlässlichen Überblick über die bundesweiten Schonzeiten finden Sie unter anderem bei Netzangler und dem Team von Dicht am Fisch.
Lokale Vorschriften beachten!
Alle in diesem Artikel genannten Regelungen basieren auf den jeweils gültigen Landesgesetzen. Entscheidend ist jedoch: Gewässerspezifische Vorschriften können erheblich strenger ausfallen als die gesetzliche Mindestanforderung. Prüfen Sie beim Erwerb einer Angelerlaubnis daher stets sorgfältig, welche genauen Regeln für das betreffende Gewässer gelten.
So handeln Sie im Sinne der Gesetze
Das blinde Einhalten von Vorschriften reicht nicht aus - entscheidend ist es, auch im Geist der Gesetze zu handeln. Sollte trotz regelkonformen Vorgehens ein geschonter Fisch an den Haken geraten, muss dieser sofort und so schonend wie möglich zurückgesetzt werden. Überdenken Sie in einem solchen Fall Köderart, Angeltechnik und Angelstelle kritisch und passen Sie diese gegebenenfalls an. Der Sinn der Schonzeit liegt nicht allein darin, den direkten Fang geschonter Fische zu verhindern - sondern die ungestörte Fortpflanzung der Fische aktiv zu sichern, indem man sie vollständig in Ruhe lässt.
Zusammenfassung
Die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April muss für Berliner Raubfischangler keine passive Wartezeit sein. Ob gezieltes Egliangeln mit Micro-Ködern, ein Ausflug nach Brandenburg oder eine Tour durch die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns - die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir von hechtundbarsch.ch wünschen Ihnen dabei stets straffe Schnüre und kraftvolle Drills!


























