Mein Name ist Daniel, und ich bin vor zwölf Jahren als Golftrainer von London nach Berlin gezogen. Was mich dort erwartete, hätte ich in meinen kühnsten Träumen nicht erahnt: ein regelrechtes Angelparadies mitten in einer europäischen Grossstadt. Anfangs war ich schlicht damit beschäftigt, in Berlin Fuss zu fassen und ein soziales Netz aufzubauen. Irgendwann aber traf ich einen passionierten Angler - und dieser Moment veränderte meine Freizeitgestaltung grundlegend.
Einfach losangeln: Geht nicht
Er schilderte mir begeistert, wie er an Wochenenden Hechte, Karpfen und Zander aus den Berliner Gewässern zog. Für mich klang das unglaublich verlockend - eine Grossstadt mit so viel Angelinefrastruktur? Ich war sofort Feuer und Flamme und fragte ihn, ob ich das nächste Mal mitkommen könnte. Seine Reaktion war alles andere als enthusiastisch:
„Junge, du machst erst mal deinen Angelschein. Vorher angelst du hier gar nicht, mit Schwarzangelei ist nicht zu spaßen!"
Einen Schein - nur um eine Angel ins Wasser zu halten? Machte der Typ Witze? In meiner Heimat Simbabwe existiert ein solches Konzept nicht. Wer eine Angel besitzt, angelt - so einfach ist das. Wer ein Boot hat, fährt damit. Die Vorstellung, für das Angeln erst eine Prüfung abzulegen, war für mich schlicht unvorstellbar. Doch mein Bekannter meinte es völlig ernst. Ich musste mich also ernsthaft mit dem deutschen Fischereirecht auseinandersetzen.
Dieser Artikel richtet sich an alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden: Anfänger, Urlaubsangler und Zugezogene, die sich früher oder später zwangsläufig mit diesem Thema beschäftigen müssen.
Welche Scheine gibt es?
Grundsätzlich gilt: Für das legale Angeln in Deutschland sind zwei separate Dokumente erforderlich.
Fischereischein
Der Fischereischein - im Volksmund auch Angelschein genannt - wird in der Regel durch eine erfolgreich abgelegte Anglerprüfung erworben. Im Anschluss stellt das zuständige Fischereiamt den Schein offiziell aus.
Interessant dabei: Es besteht keine Pflicht, die Prüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem man gemeldet ist. Das kann ein taktischer Vorteil sein, wenn Sie den in vielen Bundesländern vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgang umgehen möchten, um Zeit zu sparen.
In Brandenburg etwa ist selbständiges Lernen mit Prüfungsfragen und Prüfungssimulationen möglich, woraufhin Sie direkt zur Prüfung antreten können - beispielsweise in Potsdam. Den Fischereischein selbst lassen Sie sich anschliessend im Fischereiamt Ihres Wohnortes ausstellen. Zusätzlich ist eine jährlich anfallende Fischereiabgabe zu entrichten - eine Art jährliche „Angelsteuer".
Erlaubnisschein
Neben dem Fischereischein benötigen Sie in den meisten Fällen einen Erlaubnisschein, auch „Angelkarte" genannt. Dieser ist gewässerspezifisch und zeitlich befristet. Angelkarten erhalten Sie bei Angelshops, Angelvereinen und weiteren autorisierten Ausgabestellen. Auf der Karte selbst finden Sie auch die jeweiligen gewässerspezifischen Vorschriften, die Sie unbedingt kennen sollten.
Es gibt jedoch auch Gewässer, bei denen kein separater Erlaubnisschein notwendig ist. An der Hamburger Elbe beispielsweise genügt der Fischereischein allein zur Angelberechtigung.
Voraussetzungen zum Angeln im Überblick
Der Weg zum legalen Angeln in Deutschland folgt einem klaren Schema: Anglerprüfung ablegen (einmalig), Fischereischein ausstellen lassen, Fischereiabgabe entrichten (jährlich) und eine gewässerspezifische Angelkarte kaufen. Wer diese Schritte erledigt hat, darf ohne Bedenken loslegen.
Doch nun zur entscheidenden Frage, die gerade Einsteiger brennend beschäftigt:
Ist es möglich, in Deutschland legal zu angeln, ohne dafür eine Prüfung (ggf. plus Lehrgang) abzulegen?
Viele Menschen haben erste Angelerfahrungen im Ausland oder im Urlaub gesammelt und wissen bereits, ob das Hobby etwas für sie ist. Anderen hingegen fehlt jede Vorerfahrung und sie möchten es zunächst unverbindlich ausprobieren, bevor sie Zeit in eine Prüfung investieren. Die deutsche Rechtslage macht genau das schwierig - aber einige Ausnahmen existieren durchaus.
Friedfisch
In Brandenburg ist für das Angeln auf Friedfisch keine Anglerprüfung erforderlich. Hier genügt die Entrichtung der jährlichen Fischereiabgabe. Wer nicht zwingend auf Raubfisch aus ist, kann in diesem Bundesland wertvolle Angelerfahrungen ohne den Umweg über eine Prüfung sammeln. Angelkarte für das gewünschte Gewässer besorgen - und los geht's.
Forellenteich
In Baden-Württemberg und Sachsen ist das Angeln ohne Fischereischein in bewirtschafteten Teichanlagen gesetzlich nicht verboten. Dort finden sich sogenannte „Forellenpuffs


























