Die Zeiten, in denen man sorglos mit einem Stöckchen und etwas Nylonschnur an den nächsten Graben zog, gehören der Vergangenheit an. Angeln hat sich zu einem international anerkannten Sport entwickelt, der durch professionelle Wettkämpfe weltweit an Bedeutung gewonnen hat und strengen Regelwerken unterliegt. Taktisch ausgewähltes High-End Equipment und präzise Montagearbeit sind heute entscheidend für Erfolg oder Misserfolg am Wasser. Doch vor allem anderen ist Angeln eines: Ein absolut fantastisches Hobby! Sie lernen dabei nicht nur den kompetenten Umgang mit Gerät und die Abstimmung auf Fisch, Wasser und Wetter — Sie erwerben vor allem den tiefen Respekt vor der Natur und die Fähigkeit, in Einklang mit ihr eine ganz besondere Zeit zu erleben.
Was hindert am Angeln?
Ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die teils ausgesprochen strengen und gleichzeitig unübersichtlichen Regelungen rund um die Angelerlaubnis — insbesondere in Deutschland. Von Bundesland zu Bundesland bestehen erhebliche Unterschiede. Das Fischereirecht, das in Deutschland als Landesfischereigesetz ausgestaltet ist, gilt als eines der sensibelsten Rechtsgebiete und wird entsprechend konsequent durchgesetzt.
Auf dem Weg zum Angelschein wartet also ein solides Fundament an Wissen und einige bürokratische Schritte auf Sie. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und worauf Sie dabei besonders achten sollten, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel Schritt für Schritt.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist das Angeln grundsätzlich durch das Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Um legal angeln zu dürfen, benötigen Sie im Wesentlichen folgende Dokumente:
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Einen gültigen Fischereischein → dieser wird nach erfolgreichem Bestehen der Fischerprüfung oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung als Fischwirt ausgestellt.
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Einen Gewässerschein → dieser wird vom sogenannten Fischereirecht-Inhaber ausgestellt.
Als Fischereirecht-Inhaber kommt entweder der Gewässereigentümer oder ein Pächter — beispielsweise ein Angelverein — in Frage. Solche Vereine pachten in aller Regel das Fischereirecht für mehrere Gewässer und stellen daraufhin Fischereierlaubnisscheine für die entsprechenden Pachtgewässer aus.
GUT ZU WISSEN:
An diesen Gewässern gelten die jeweiligen Gewässerordnungen der Vereine. Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Gewässerscheins sorgfältig über die geltenden Bestimmungen — manche Vereine schreiben sogar das Mitführen dieser Ordnung am Wasser vor. Bei einer Kontrolle zahlt sich das in jedem Fall aus.
Neben dem Landesfischereigesetz gelten ausserdem folgende Verordnungen und Gesetze:
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Bundesartenschutzgesetz
Wer gegen diese Gesetze verstösst oder ohne gültige Erlaubnis angelt — in Deutschland als Fischwilderei gewertet — muss mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen (§293 Nr. 1 und 2 StGB). Um die Einhaltung sämtlicher Vorgaben sicherzustellen, sind sowohl vereinseigene als auch staatliche Fischereiaufseher regelmässig an den Gewässern unterwegs und kontrollieren Papiere, Verhalten und Ausrüstung.
TIPP:
An vielen Forellenteichen ist das Angeln ohne Fischereischein gestattet. Dort können Sie — alleine oder in Begleitung — erste Erfahrungen am Wasser sammeln und verschiedene Fangmethoden ausprobieren. Viele Forellenanlagen bieten dabei ein breites Artenspektrum an, darunter Wels, Hecht, Aal, Egli und natürlich verschiedene Forellenarten. Beachten Sie dabei stets die vor Ort geltenden Regelungen — an manchen Teichen sind beispielsweise nur bestimmte Köderarten erlaubt.
Den eigentlichen Einstieg bildet allerdings die Fischereiprüfung. Wie Sie diese angehen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und was Sie konkret vorbereiten müssen, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Fischereiprüfung
Grundsätzlich gilt: Die Fischereiprüfung schafft die rechtliche Voraussetzung, um in Deutschland zu angeln, und berechtigt zur Beantragung des Fischereischeins, mit dem anschliessend der entsprechende Gewässerschein erworben werden kann. Inhalt und Umfang der Prüfung variieren je nach Bundesland erheblich — Bayern und Baden-Württemberg etwa stellen besonders hohe Anforderungen an Detailwissen und Umfang. In einzelnen Bundesländern ist zusätzlich ein praktischer Prüfungsteil vorgesehen. Die bestandene Fischereiprüfung gilt ein Leben lang!
Ab welchem Alter kann man die Fischereiprüfung ablegen?
Eine einheitliche Antwort gibt es darauf leider nicht. Wie bei vielen anderen Aspekten des Fischereirechts ist auch das Mindestalter vom jeweiligen Bundesland abhängig. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes.
In einigen Bundesländern wird ein Kinder- oder Jugendfischereischein bereits ab einem Alter von 8 oder 12 Jahren ausgegeben.
Vorbereitung auf den Fischereischein
Abgenommen wird die Fischereiprüfung von den zuständigen Behörden und Verbänden. Sie kann ausschliesslich in dem Bundesland abgelegt werden, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben — Ausnahmen sind in seltenen Fällen möglich. Da die Prüfung fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Fischkunde und Gesetzeskunde voraussetzt, ist ein strukturierter Vorbereitungskurs empfehlenswert. Das Prinzip ähnelt dem Erwerb eines Führerscheins: Erst absolvieren Sie die notwendigen Unterrichtseinheiten, dann treten Sie zur eigentlichen Prüfung an.
Beim Angelschein verhält es sich genauso. Sie besuchen einen Kurs — entweder online oder in Präsenz — und können danach die Fischereiprüfung ablegen. Entscheiden Sie sich für die Online-Variante, werden Ihnen alle erforderlichen Lernmaterialien digital zur Verfügung gestellt.
Vorbereitungskurs online absolvieren
Bei der ANGLERSCHMIEDE stehen Ihnen umfangreiche Lernvideos zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Fischereiverbänden und Vereinen aus ganz Deutschland haben die Macher der ANGLERSCHMIEDE einen vollständigen Online-Vorbereitungskurs entwickelt — für alle Bundesländer. Aktuelles Prüfungsmaterial, interaktive Quizzes und vieles mehr sind dort abrufbar.
Bestimmungen des Bundeslandes
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich im Vorfeld über die spezifischen Richtlinien und Bestimmungen Ihres Bundeslandes zu informieren.
Die Links zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie nachstehend:
Prüfungsinhalte der Fischereiprüfung
Je nach Bundesland setzt sich die Fischereiprüfung aus einem theoretischen und gegebenenfalls einem praktischen Teil zusammen. Die Themenbereiche sind im Kern bundesweit einheitlich. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen strukturierten Überblick:
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BUNDESLAND |
THEMENGEBIETE |
PRÜFUNG |
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Hamburg |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde und Fischhege - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 400 Fragen 90 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Bremen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde und Fischhege - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 360 Fragen 60 Minuten Zeit PRAXIS: |
|
Berlin |
- Fischkunde / Fischhege - Pflege der Fischgewässer - Fanggeräte und deren Gebrauch - Behandlung der gefangenen Fische - Einschlägige Rechtsvorschriften |
THEORIE: 60 von 600 Fragen 60 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Bayern |
- Fischkunde - Gewässerkunde - Schutz und Pflege der Gewässer / Fischhege - Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische - Einschlägige Rechtsvorschriften (insbesondere Fischerei/Wasser, Tierschutz/Tierseuchen) |
THEORIE: 60 von 1006 Fragen 60 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Baden-Württemberg |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerökologie - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 835 Fragen 120 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Brandenburg |
- Fischkunde / Fischhege - Pflege der Fischgewässer - Fanggeräte und deren Gebrauch - Behandlung der gefangenen Fische - Einschlägige Rechtsvorschriften |
THEORIE: 60 von 600 Fragen 60 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Hessen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 650 Fragen 180 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Mecklenburg-Vorpommern |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde (inklusive Fisch-, Pflanzen- und Gerätebilder) - Gewässerökologie - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 1180 Fragen 90 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Niedersachsen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde (inklusive Fischbilder) - Gewässerkunde und Fischhege - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz - Fischfang und Gerätekunde - Fischereirecht |
THEORIE: 60 von 360 Fragen 60 Minuten Zeit PRAXIS: |
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Rheinland-Pfalz |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde - Gerätekunde - Gesetzeskunde, Naturschutz, Tierschutz |
THEORIE: 50 von 880 Fragen 120 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Nordrhein-Westfalen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde und Fischhege - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 360 Fragen 60 Minuten Zeit PRAXIS: |
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Saarland |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 225 Fragen 120 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Thüringen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde - Tierschutz, Naturschutz, Umweltschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 600 Fragen 120 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Schleswig-Holstein |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde (inklusive über 40 Fischarten) - Gewässerkunde und Fischhege - Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 400 Fragen 90 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Sachsen-Anhalt |
- Fischkunde - Gewässerkunde - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 612 Fragen 180 Minuten Zeit PRAXIS: |
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Sachsen |
- Allgemeine Fischkunde - Spezielle Fischkunde - Gewässerkunde - Gerätekunde - Gesetzeskunde |
THEORIE: 60 von 900 Fragen 90 Minuten Zeit KEINE PRAKTISCHE PRÜFUNG! |
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Quelle: Anglerschmiede.de |
Kann man die Fischereiprüfung online ablegen?
Diese Frage lässt sich eindeutig mit „Nein" beantworten. Eine rein digitale Abnahme der Fischereiprüfung ist grundsätzlich nicht möglich. Sie müssen persönlich bei der zuständigen Prüfbehörde oder dem jeweiligen Verband erscheinen und die Prüfung vor Ort im Multiple-Choice-Verfahren absolvieren — wahlweise auf Papierbogen oder am PC. In einzelnen Bundesländern kommt ausserdem ein praktischer Prüfungsteil hinzu.
Fischereischein beantragen: Den Prüfungstermin finden
Sobald Sie sich ausreichend vorbereitet haben, gilt es, einen Termin zur Fischereiprüfung an Ihrem Wohnort zu finden. Die Häufigkeit der angebotenen Termine unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern — von einmal jährlich bis hin zu monatlichen Terminen ist alles vertreten. Nach bestandener Prüfung können Sie mit Ihrem Prüfungszeugnis, Ihrem Personalausweis und einem Passfoto beim zuständigen Fischereiamt vorstellig werden und sich den Fischereischein ausstellen lassen.
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die je nach Bundesland und gewählter Gültigkeitsdauer unterschiedlich ausfällt. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Behörde über die aktuell geltenden Gebühren.
Was passiert bei einem nicht bestandenen Ergebnis?
Auch diese Situation wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In der Regel steht eine Nachprüfung offen — klären Sie die genauen Modalitäten jedoch direkt mit Ihrer Behörde. Es können zeitliche Fristen gelten, und es werden erneut Gebühren fällig. Zu entrichten ist dabei grundsätzlich die vollständige Prüfungsgebühr (Achtung: gemeint ist die „Prüfungsgebühr", nicht die Kursgebühr für den Vorbereitungskurs!).
Einige Bundesländer ermöglichen es, ausschliesslich den nicht bestandenen Teil zu wiederholen. Um möglichst schnell zum nächsten Termin antreten zu können, lohnt es sich, diese Möglichkeit frühzeitig abzuklären.
Wo erhalten Sie Gewässerschein und Angelkarte?
Mit dem Fischereischein in der Hand ist der erste grosse Schritt getan. Was Sie jetzt noch benötigen, ist der passende Gewässerschein für das Gewässer Ihrer Wahl.
GUT ZU WISSEN:
Neben dem gültigen Fischereischein müssen Sie stets auch den Erlaubnisschein bzw. die Angelkarte mitführen. In manchen Vereinen ist zusätzlich das Mitführen der Gewässerordnung vorgeschrieben. Klären Sie vorab genau, welche Unterlagen bei einer Kontrolle vorgezeigt werden müssen — das erspart Ihnen unnötigen Ärger am Wasser.
Den Erlaubnisschein bzw. die Angelkarte erhalten Sie beim jeweiligen Angelverein, im Angelshop oder bei den zuständigen Behörden vor Ort.
Fazit
Jetzt kennen Sie die wesentlichen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Angelschein. Haben Sie noch konkrete Fragen? Hinterlassen Sie diese einfach in den Kommentaren — wir beantworten sie so schnell wie möglich. Für noch mehr Details und weiterführende Informationen lohnt sich ausserdem ein Besuch bei der ANGLERSCHMIEDE, wo Sie zahlreiche hilfreiche Tipps und aktuelles Material finden. Wir wünschen Ihnen alles Gute auf dem Weg zum Angelschein,
Ihr Team von hechtundbarsch.ch































