Dein Fischereischein für Berlin!

Ihr Fischereischein für Berlin - So gelingt der Einstieg!

Bequem, schnell & sicher zum Angelschein für "Spree-Athen"

Angeln erlebt einen echten Boom - und nirgendwo ist das spürbarer als in der deutschen Hauptstadt. Die Zahl der aktiven Angler ist an der Spree, der Havel und an den zahllosen Seen im Stadtgebiet und Umland in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Was Sie dort antreffen, ist eine vielfältige Gemeinschaft: Menschen verschiedener Generationen, unterschiedlicher Herkunft und Hintergründe, die sich alle für dieselbe Leidenschaft begeistern. Angeln in Berlin ist dabei weit mehr als ein Hobby. Es verbindet Naturerlebnis mit Grossstadtleben, bietet Entspannung nach einem langen Arbeitstag und eröffnet eine ganz eigene Perspektive auf eine der faszinierendsten Metropolen Europas.

Wer in der Bundesrepublik - und damit auch in Berlin - legal mit der Angel ans Wasser gehen möchte, kommt am Fischereischein nicht vorbei. Dieser setzt das Bestehen der Fischereiprüfung voraus. Da das Fischereirecht in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland teils erheblich.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen als Berliner Angler, wie Sie sich effizient auf die Fischereiprüfung vorbereiten, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Schritte nach bestandener Prüfung noch folgen, bevor Sie Ihre erste Rute auswerfen dürfen.

Bevor wir den Berliner Fischereischein im Detail betrachten, lohnt sich ein Hinweis auf eine praktische Alternative: Berliner Angler können ihre Fischereiprüfung auch im benachbarten Brandenburg ablegen - und das kann in vielen Fällen die komfortablere Lösung sein.

Havel bei Berlin

Havel in Berlin

Alternative: Die Fischereischeinprüfung in Brandenburg

Der Hauptgrund für diese Überlegung liegt in einer Berliner Besonderheit: Anders als in den meisten anderen Bundesländern schreibt Berlin den Nachweis eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs zwingend vor. Entsprechende Kurse werden vom DAV LV Berlin e.V. sowie vom VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. angeboten und erstrecken sich in der Regel über mehrere Wochenenden mit Präsenzunterricht.

Für viele Grossstadtbewohner mit vollen Terminkalendern ist es jedoch kaum realistisch, regelmässig an Wochenendkursen zu festen Zeiten teilzunehmen. Wer beim Lernen örtlich und zeitlich flexibel bleiben möchte, findet in Brandenburg eine echte Alternative.

Da das Berliner Fischereigesetz Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer ausdrücklich anerkennt, können Berliner ihre Fischereiprüfung ohne Weiteres in Brandenburg absolvieren. Dort existiert keine Pflicht zu Vorbereitungskursen. Wer sich dennoch strukturiert vorbereiten möchte, ohne auf Präsenzunterricht angewiesen zu sein, kann einen Online-Kurs bei der Anglerschmiede belegen - die dort auch die Prüfungsanmeldung zum Wunschtermin unkompliziert übernimmt.

Fischereischeinprüfung in Berlin

Für alle, die sich explizit für den Fischereischein in Berlin entscheiden, haben wir die wichtigsten Informationen zunächst kompakt in einer Übersichtstabelle zusammengestellt. Im anschliessenden Fliesstext werden die einzelnen Punkte dann ausführlich erläutert.

Inhaltsverzeichnis:

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

I.) Angeln in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole
b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

II.) Der Fischereischein in Berlin
         a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung
         b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung
         c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung
                (1) Ablauf der Fischereiprüfung
                (2) Was genau wird in der Theoretischen Prüfung verlangt?
         d.) Prüfungsvorbereitung
                (1) Wie bereitet man sich am besten vor?
                (2) Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?
                (3) Was lernt man bei (Online-) Angelschulen?
         e.) Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

III.) Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

IV.) Angeln ohne Fischereischein - Bussgeld

A.) Tabelle mit den wichtigsten Infos rund um den Angelschein in Berlin

Zuständiger Landesverband DAV LV Berlin e.V.
VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Gibt es in Berlin verschiedene Fischereischeine?

Für Berliner Angler stehen 3 verschiedene Fischereischeine zur Verfügung: Fischereischein A für Freizeitangler, Fischereischein B für Berufsfischer sowie ein Jugendfischereischein für Personen zwischen 12 und 18 Jahren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Fischereiprüfung (Fischereischein A) erfüllt sein? Mindestalter: 14 Jahre
Wohnsitz: Erstwohnsitz in Berlin
Nachweis eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs
Gibt es in Berlin einen Jugendfischereischein? Ja. Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Das Angeln ist damit jedoch ausschliesslich in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers gestattet.
Gibt es eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderung? Sofern das Angeln therapeutischen Zwecken dient, kann analog zum Jugendfischereischein eine Erlaubnis beantragt werden, die das Angeln in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers erlaubt.
Ist eine Online-Vorbereitung auf die Berliner Fischereiprüfung zulässig?

Über den DAV LV Berlin ist dies nicht möglich - dort ist nach wie vor ein 30-stündiger Präsenzkurs Pflicht. Der VDSF LV Berlin-Brandenburg bietet zwar inzwischen auch eine Online-Vorbereitung an, jedoch waren zum Redaktionsstand (23.07.23) keine freien Plätze verfügbar.

Als Berliner können Sie alternativ die Prüfung in Brandenburg ablegen, wo keine Kurspflicht besteht. Eine Online-Vorbereitung kombiniert mit unkomplizierter Prüfungsanmeldung ist dort möglich. Das Brandenburger Prüfungszeugnis wird in Berlin problemlos zur Ausstellung des Fischereischeins anerkannt.

Wo erfolgt die Anmeldung zur Fischereiprüfung? Die Anmeldung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs direkt beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.
Wo und wann findet die Prüfung statt? Was wird am Prüfungstag benötigt? Alle Details zu Ort und Termin werden im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs mitgeteilt. Am Prüfungstag ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich; empfehlenswert ist es ausserdem, einen eigenen Kugelschreiber (blau oder schwarz) mitzubringen.
Wie häufig wird die Fischereiprüfung angeboten?

Aktuelle Prüfungstermine erfragen Sie am besten direkt beim DAV LV Berlin e.V. Da die Website gelegentlich unübersichtlich ist, empfiehlt sich im Zweifel ein direkter Anruf oder eine E-Mail:

Tel: 030 / 427 17 28
Fax: 030 / 42 80 80 99
Mail: dav@landesanglerverband.berlin

Wie lange ist der Berliner Fischereischein gültig? Der Fischereischein wird in Berlin mit einer Gültigkeit von 1 oder 5 Jahren ausgestellt.
Ist Angeln in Berlin ohne Fischereischein möglich? Nein.
Wie ist die Fischereiprüfung in Berlin aufgebaut?

Die Berliner Fischereiprüfung besteht ausschliesslich aus einem theoretischen Teil im Multiple-Choice-Verfahren. Es sind insgesamt 60 Fragen aus 6 Themengebieten zu beantworten, wofür 90 Minuten zur Verfügung stehen. Pro Themengebiet werden je 10 Fragen gestellt. Bestanden ist die Prüfung, wenn aus jedem Themengebiet mindestens 6 Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen korrekt beantwortet werden.

Die 6 Themengebiete lauten:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Natur- und Tierschutz
  6. Gesetzeskunde

I.) Angeln in Berlin

Wannsee in Berlin

Der Wannsee in Berlin

a.) Möglichkeiten in der Metropole

Berlin hat sich den Ruf als Binnengewässer-Paradies mehr als verdient. Ob Sie lieber die ruhigen Ufer der Havel oder des Müggelsees aufsuchen oder mitten im urbanen Treiben an der Spree Ihre Rute auswerfen - die Angelreviere sind vielfältig und hochwertig. Besonders die starken Raubfischbestände - Egli, Zander und Hecht inklusive - locken Angler aus dem gesamten Bundesgebiet in die Hauptstadt.

Um diesen Gewässern legal und erfolgreich nachstellen zu können, benötigen Sie neben der passenden Ausrüstung zwingend zwei Dokumente: den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.

b.) Fischereischein und Fischereierlaubnisschein

Trotz ihrer sprachlichen Ähnlichkeit bezeichnen diese beiden Begriffe rechtlich grundverschiedene Dinge - ein Unterschied, der in der Praxis erhebliche Konsequenzen haben kann:

  • Der Fischereischein (umgangssprachlich auch "Angelschein" genannt) ist in nahezu allen Bundesländern die persönliche Grundvoraussetzung für das Angeln. Er dokumentiert den Nachweis der erforderlichen Sachkunde und wird in der Regel durch das Bestehen der Fischereiprüfung erworben. Der Gesetzgeber verlangt damit von jedem Angler den Beweis, dass er die fachlichen und ethischen Grundlagen seines Hobbys beherrscht.
  • Der Fischereierlaubnisschein - je nach Region auch als Angelkarte, Fischereilizenz oder Gewässerschein bezeichnet - ist hingegen eine privatrechtliche Genehmigung, die den Inhabern oder Pächtern eines bestimmten Gewässers erteilt wird. Sie erlaubt es einem Dritten, an einem konkreten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln. Der Erlaubnisschein bescheinigt dabei keinerlei Sachkunde, sondern ist schlicht die Zustimmung des Gewässerrechtsinhabers.

Für das Angeln in Deutschland sind in aller Regel beide Dokumente erforderlich. Der prüfungsgebundene Fischereischein ist dabei die entscheidende Voraussetzung, da die meisten Ausstellungsberechtigten von Erlaubnisscheinen - Eigentümer, Pächter, Angelgeschäfte und entsprechende Online-Portale - vorab dessen Vorlage verlangen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis!

Es besteht ein gravierender rechtlicher Unterschied, ob Sie ohne Fischereischein oder ohne Fischereierlaubnisschein angeln. Das Angeln ohne gültigen Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die in Berlin mit einem Bussgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Das Angeln an einem Gewässer ohne Fischereierlaubnisschein - also ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers oder Pächters - erfüllt hingegen den Straftatbestand der Fischwilderei gemäss § 293 StGB und kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet werden.

II.) Der Fischereischein in Berlin

In nahezu allen deutschen Bundesländern* ist der Fischereischein gesetzlich vorgeschriebene Grundvoraussetzung für das Angeln. Wer in Berlin an die Rute möchte, muss zunächst in einer rein theoretischen Prüfung nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse in Fischkunde, Gewässerkunde und Fischereirecht verfügt. Für die Zulassung zu dieser Prüfung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.

*In Niedersachsen besteht zwar formal keine gesetzliche Pflicht zum Fischereischein, allerdings geben Fischereirechtsinhaber in der Praxis Erlaubnisscheine faktisch ausschliesslich an Inhaber eines Fischereischeins aus.

a.) Voraussetzungen für die Fischereiprüfung

  • Mindestalter: Die Teilnahme an der Fischereiprüfung ist ab 14 Jahren möglich.
  • Wohnsitz: Der gemeldete Erstwohnsitz muss in Berlin liegen.
  • Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit ist für die Prüfungszulassung irrelevant - massgeblich ist allein der Wohnsitz. Ausländische Staatsbürger, die sich seit weniger als einem Jahr in Deutschland aufhalten, können unter Umständen auch ohne Prüfung einen Fischereischein erhalten, sofern sie eine im Heimatland erworbene vergleichbare Sachkunde nachweisen können.
  • Vorbereitungslehrgang: Die Anmeldung zur Fischereiprüfung setzt zwingend den Nachweis eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs voraus.

b.) Anmeldung für die Fischereiprüfung

Wo? Die Anmeldung für Vorbereitungskurs und Prüfung erfolgt direkt beim DAV LV Berlin e.V. oder beim VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. Ein wichtiger Vorteil: Berlin erkennt - anders als viele andere Bundesländer - auch Prüfungszeugnisse anderer Bundesländer an, selbst wenn der Erstwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt in Berlin gemeldet ist.

Wann? Aktuelle Prüfungstermine finden Sie direkt auf der Website des DAV LV Berlin e.V.

c.) Ablauf und Inhalt der Fischereiprüfung

Wichtig: Am Prüfungstag besteht Ausweispflicht. Bringen Sie daher unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Empfehlenswert ist es ausserdem, einen eigenen Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Tinte dabeizuhaben.

Ablauf der Fischereiprüfung

Die Berliner Fischereiprüfung ist eine reine Theorieprüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren beantworten Sie 60 Fragen aus 6 verschiedenen Themengebieten - dafür stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung.

Inhalt der Prüfung

Ähnlich wie beim Führerschein gibt es einen festgelegten Fragenkatalog mit insgesamt 600 Fragen, aufgeteilt auf 6 Themenkomplexe:

  • Allgemeine Fischkunde: Körperbau, Organfunktionen, Krankheiten bei Fischen, Krebstieren und Neunaugen
  • Spezielle Fischkunde: Besonderheiten einzelner Fischfamilien und -arten: Fortpflanzung, Lebensraum, Physiognomie
  • Gewässerkunde: Gewässerarten und deren spezifische Eigenschaften
  • Tierschutz, Naturschutz und Umweltschutz: Bedrohte Arten, Vegetation am und im Wasser, Pflichten des Anglers als Naturschützer
  • Gerätekunde: Angelgerät und Zubehör, das beim Fischfang zum Einsatz kommt
  • Gesetzeskunde: Landesfischereigesetz, geschützte Tierarten, Rechte und Pflichten von Anglern

Für die Prüfung werden aus dem Gesamtkatalog jeweils 10 Fragen pro Themengebiet ausgewählt. Zum Bestehen sind je Themengebiet mindestens 6 korrekte Antworten sowie insgesamt mindestens 45 richtige Antworten erforderlich.

Prüfungsvorbereitung

Wie lange sollte man für die Vorbereitung einplanen?

Der Prüfungsrahmen ist klar abgesteckt, und bei gezielter Vorbereitung ist der Stoff gut beherrschbar. Eine pauschale Lernzeit lässt sich naturgemäss nicht festlegen - je nach Alltag, Beruf und Familie sind jedoch 4 bis 6 Wochen ein realistischer Richtwert. Keine Panik also!

Wie bereitet man sich am besten vor?

In Berlin ist die Teilnahme an einem 30-stündigen Vorbereitungslehrgang gesetzlich vorgeschrieben. Der DAV LV Berlin e.V. bietet aktuell ausschliesslich Präsenzkurse an. Der VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. verfügt ergänzend über ein Online-Angebot, wobei zum Redaktionsstand (23.07.23) keine Neuanmeldungen möglich waren.

Online-Angelschule: Angelschein vom Sofa aus?

Als Berliner haben Sie die Möglichkeit, sich im Nachbarbundesland Brandenburg zur Fischereischeinprüfung anzumelden und sich optional über einen Online-Kurs vorzubereiten. Mehrere empfehlenswerte Anbieter stellen ihre Lerneinheiten jederzeit abrufbar bereit - ein flexibles und familienfreundliches Format, das sich gut in den Alltag integrieren lässt.

Was lernt man bei der (Online-)Angelvorbereitung?

Präsenzkurse decken alle prüfungsrelevanten Themengebiete ab, idealerweise unter Verwendung der in der Prüfung eingesetzten Bilder und Materialien. Der Kursleiter arbeitet die Inhalte systematisch auf - mit Schaubildern, kurzen Videosequenzen und Übungseinheiten. Vor der eigentlichen Prüfung absolvieren Teilnehmer in der Regel eine oder mehrere Probeprüfungen.

Pro Contra
- Lerngemeinschaft und direkter Austausch - Linearer, unveränderlicher Ablauf
- Rückfragen direkt an den Kursleiter möglich - Feste Kurszeiten
- Anfahrtszeit und -aufwand
- Dauernde Aufmerksamkeit erforderlich
- Inhalte gelegentlich nicht tagesaktuell

Online-Kurse sind in der Regel modular aufgebaut: Die einzelnen Lerneinheiten sind in sich geschlossen, sodass Sie selbst entscheiden können, in welcher Reihenfolge und in welchem Tempo Sie den Stoff erarbeiten. Inhalte und Lernvideos werden regelmässig aktualisiert - bei digitalen Formaten geht das deutlich schneller als bei gedruckten Lehrmaterialien. Viele Anbieter erfassen den individuellen Lernfortschritt statistisch, sodass Sie jederzeit erkennen, in welchen Themengebieten Sie bereits sicher sind und wo noch Wiederholungsbedarf besteht. Probeprüfungen lassen sich ebenfalls flexibel und wiederholt absolvieren.

Pro Contra
- Maximale zeitliche und örtliche Flexibilität - Keine direkten Rückfragen möglich
- Regelmässige Aktualisierung und regionale Anpassung der Lerninhalte - Kein gemeinsames Lernen in der Gruppe
- Inhalte können jederzeit pausiert und wiederholt werden
- Kein Fahrtaufwand
- Automatische Lernfortschrittsstatistiken

Gelegentlich wird eingewendet, dass ein Präsenzkurs für die praktischen Prüfungsbestandteile besser geeignet sei. Für Berlin und Brandenburg spielt dies jedoch keine Rolle, da die Fischereiprüfung dort rein theoretisch aufgebaut ist und keinen praktischen Prüfungsteil enthält. Unabhängig davon bieten die meisten seriösen Online-Angelschulen inzwischen detaillierte Lernvideos zu Gerätekunde, Knotentechniken und Montagen an. Etwas Eigeninitiative - Knoten und Montagen tatsächlich zuhause zu üben - ist dabei aber unerlässlich.

Anwendungshinweis

Gerade für Schweizer Angler, die sich aus beruflichen oder privaten Gründen zeitweise in Berlin aufhalten, lohnt sich ein genauer Blick auf die jeweils geltenden Regelungen. Ein in der Schweiz erworbener Fischereischein ersetzt in Deutschland keinen deutschen Fischereischein. Wer regelmässig in Berlin angeln möchte, sollte die Fischereischeinprüfung gezielt in Angriff nehmen - die flexible Online-Vorbereitungsoption über Brandenburg ist dabei besonders praxistauglich. Bei Fragen rund um Ausrüstung, Köder und Einstieg in das Raubfischangeln auf Egli, Zander und Hecht in Berliner Gewässern steht Ihnen das Team von hechtundbarsch.ch gerne beratend zur Seite.

Wie erhält man seinen Fischereischein nach bestandener Prüfung?

Nach gewissenhafter Vorbereitung ist das Bestehen der Prüfung gut erreichbar. Mit dem Prüfungszeugnis in der Hand wenden Sie sich an das Fischereiamt Berlin, das Ihnen den Fischereischein ausstellt. Neben dem Zeugnis werden ein gültiges Ausweisdokument sowie ein Passfoto benötigt. Die Gültigkeitsdauer - ein Jahr oder fünf Jahre - bestimmt die anfallende Ausstellungsgebühr; hinzu kommt eine jährlich zu entrichtende Fischereiabgabe.

Spree in Berlin bei Nacht


Spree in Berlin bei Nacht

Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen

Sobald Sie Ihren Fischereischein in den Händen halten, fehlt für den ersten Wurf nur noch der Fischereierlaubnisschein für das Gewässer Ihrer Wahl. Dieser legitimiert Sie, an einem bestimmten Gewässer oder Gewässerabschnitt zu angeln, und ist bei Eigentümern, Pächtern oder entsprechenden Online-Portalen erhältlich.

Angeln ohne Fischereischein: Bussgeld

Wie bereits erläutert, wird das Angeln ohne privatrechtliche Genehmigung - also ohne gültigen Fischereierlaubnisschein - als Straftat gemäss § 293 StGB (Fischwilderei) gewertet. Die möglichen Konsequenzen reichen weit über eine Geldstrafe hinaus: Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren ist im Gesetz vorgesehen.

Darüber hinaus existieren weitere Verstösse, die zwar nicht den Straftatbestand erfüllen, aber als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbussen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Mitgeführte Angelgeräte können in solchen Fällen zusätzlich eingezogen werden.

Auszug aus dem Berliner Landesfischereigesetz:

§ 43 LFischG - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 3 der Pflicht zur Hege nicht oder nicht ordnungsgemäss nachkommt,
2. entgegen § 13 Abs. 1 als Verpächter oder Unterverpächter den Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder das Erlöschen eines Pachtvertrags oder Unterpachtvertrags nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
3. entgegen § 14 Abs. 1 die Angelkarte nicht bei sich führt oder auf Verlangen zur Einsichtnahme nicht aushändigt,
4. entgegen § 14 Abs. 3 Angelkarten nicht von der unteren Fischereibehörde amtlich registrieren lässt,
5. entgegen § 14 Abs. 6 Satz 1 beim Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen die festgesetzte Höchstzahl nicht beachtet oder gegen die festgesetzten Beschränkungen der Fangerlaubnis verstösst,
6. entgegen § 16 Abs. 3 Massnahmen trifft, die die Rückkehr der Fische in ein Gewässer oder das Fischen auf den überfluteten Grundstücken erschweren oder verhindern,
7. entgegen § 16 Abs. 4 Satz 1 auf überfluteten Grundstücken fischt,
8. entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 Gebäude, Grundstücksteile oder gewerbliche Anlagen betritt oder benutzt,
9. (weggefallen)
10. (weggefallen)
11. entgegen § 24 Abs. 1 beim Fischfang verbotene Mittel anwendet,
12. entgegen § 24 Abs. 3 Satz 1 beim Fischfang nicht zugelassene Mittel anwendet,
13. entgegen § 25 Abs. 1 Satz 2 keine schadensverhütenden Massnahmen trifft,
14. entgegen § 26 Abs. 1 eine Anzeige nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
15. entgegen § 27 Abs. 1 in Gewässern Vorrichtungen betreibt,
16. entgegen § 27 Abs. 2 Satz 1 oder 2 ein Gewässer für den Fischwechsel sperrt oder den Fischwechsel erheblich beeinträchtigt,
17. entgegen § 27 Abs. 4 Satz 1 ständige Fischereivorrichtungen während der Dauer der Schonzeit nicht beseitigt oder nicht abstellt,
18. entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 keine Fischwege anlegt oder unterhält,
19. einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 2 zuwiderhandelt,
20. entgegen § 28 Abs. 7 Satz 1 oder 2 den Fischfang ausübt,
21. entgegen § 29 Fischereigeräte fangfertig mit sich führt,
22. einer Rechtsverordnung nach § 30 oder § 31 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bussvorschrift verweist,
23. eine Auflage nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, die Bestandteil einer Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung ist, welche auf einer auf Grund des § 30 oder des § 31 Abs. 1 Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung beruht, und
24. entgegen § 41 Abs. 1 dem Fischereiaufseher auf Verlangen die Fische, Köder oder Fanggeräte, auch in Fahrzeugen oder Fischbehältern, nicht vorzeigt oder entgegen § 41 Abs. 2 einer Anordnung des Fischereiaufsehers nicht nachkommt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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